Hallo Kathrin,
erhalten sie schon vor Erreichen der Regelaltersrente eine Altersrente, z.B. Altersrente für langjährig Versicherte oder Altersrente für schwerbehinderte Menschen, dann müssen sie bis zum Erreichen ihrer Regelaltersgrenze bestimmte Hinzuverdienstgrenzen einhalten. Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze dürfen sie bis zu 6300 Euro im Kalenderjahr anrechnungsfrei zu ihrer vorgezogenen Altersrente hinzuverdienen. Der über den Betrag von 6300 Euro hinausgehende Verdienst wird durch 12 geteilt. Davon werden 40 Prozent gegebenenfalls 100 Prozent auf die Rente angerechnet. Die Rente wird dann nur noch als Teilrente ausgezahlt. Als Altersrentner können sie aber auch die Höhe ihrer Teilrente selbst festlegen. Die Teilrente muss mindestens 10 Prozent und darf höchstens 99 Prozent der Vollrente betragen. Verdienen sie neben der gewählten Teilrente dazu, muss die Hinzuverdienstgrenze , die sich aus der gewählten Teilrente ergibt, eingehalten werden.
Prüfen sie selbst, wie sich ein Hinzuverdienst auf ihre Voll- oder Teilrente auswirkt, und nutzen sie unsere Online-Rechner auf http://www.deutsche-rentenversicherung.de unter Rente & Reha, Rente, Allgemeines, Flexirente , Rente und Hinzuverdienst optimal miteinander kombinieren.
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