Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Flexirente: Ausgleich von Rentenabschlägen

von Flexirentner in spe09.11.2022 | 12:00
359 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo! Zur Flexirente: Ausgleich von Rentenabschlägen habe ich die Information gefunden, dass diese Zahlungen (Einmalzahlung oder zwei Teilzahlungen pro Jahr) bereits ab dem 50. Lebensjahr möglich sind. Dann können Arbeitnehmer bei der Rentenversicherung auch eine gesonderte Auskunft darüber anfordern, wie hoch die Zusatzbeiträge sein müssen. Wie komme ich an diese Auskunft? Ist diese Auskunft ohne ein Beratungsgespräch (persönlich oder Telefon) zu erhalten? Eine schriftliche Rentenauskunft (kein Rentenbescheid) liegt mir vor. Vielen Dank vorab!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Flexirentner in spe,

wie auch von Karl bereits mitgeteilt, erhalten Sie die besondere Rentenauskunft mit einer Aussage über die Höhe der erforderlichen Beitragszahlung zum Ausgleich der Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters, wenn Sie den Vordruck V0210 bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einreichen.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0210.html

Ggf. benötigen Sie auch den Vordruck V0211, der von Ihrem Arbeitgeber auszufüllen ist.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0211.html

Da Sie bereits eine allgemeine Rentenauskunft erhalten haben, gehe ich davon aus, dass ihr Versicherungskonto geklärt ist. Mit dem Vordruck V0300 könnten Sie ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger ggf. Änderungen seit der letzten Kontenklärung auch gleich mitteilen.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0300.html

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Karlam 09.11.2022 | 12:11
Damit Sie eine entsprechende Berechnung erhalten, müssen Sie den Vordruck V0210 ausfüllen und bei der für Sie zuständigen Deutschen Rentenversicherung einreichen. Am einfachsten erledigen Sie das online, ansonsten in Papierform auf dem Postweg.
Abschlägeam 09.11.2022 | 12:34
dies wäre dann der entsprechende online-Antrag: https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis.seam?conversationId=… Es dürfen übrigens auch mehr als zwei Teilzahlungen erfolgen. Dazu noch der Hinweis, dass die Zahlungen zum Ausgleich der Minderung in 2022 besonders günstig sind. Wenn Sie jetzt also noch den Antrag stellen, können Sie mit einer (Teil-) Zahlung am 02.01.2023 dies bei bei der DRV für 2022 'sichern', aber steuerlich dann in 2023 geltend machen. Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, wann und in welcher Höhe es für Sie aus Steuersicht vorteilhaft ist.
Abschlägeam 09.11.2022 | 12:58
Hallo Flexirentner in spe, wenn Sie die vom Experten verlinkten 'PDF-Anträge' nutzen wollen, können Sie die dann alle gesammelt an dieses online-Formular 'anhängen' https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se… Oder Sie nutzen gleich das bereits verlinkte online-Formular V0210, das dann auch zu den weiteren benötigten Formularen führt... Sie 'dürfen' natürlich aber alles wie gewohnt auch einfach per Post versenden... :-)
Flexirentner in speam 09.11.2022 | 13:39
Herzlichen Dank für die vielen Infos und Klinks. Die werden helfen! Viele Grüße.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026