Hallo Flexirentner in spe,
wie auch von Karl bereits mitgeteilt, erhalten Sie die besondere Rentenauskunft mit einer Aussage über die Höhe der erforderlichen Beitragszahlung zum Ausgleich der Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters, wenn Sie den Vordruck V0210 bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einreichen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0210.html
Ggf. benötigen Sie auch den Vordruck V0211, der von Ihrem Arbeitgeber auszufüllen ist.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0211.html
Da Sie bereits eine allgemeine Rentenauskunft erhalten haben, gehe ich davon aus, dass ihr Versicherungskonto geklärt ist. Mit dem Vordruck V0300 könnten Sie ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger ggf. Änderungen seit der letzten Kontenklärung auch gleich mitteilen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0300.html
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung