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Experten-Antwort

Flexirente beantragen?

von Marianna07.06.2017 | 14:54
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5 Antworten

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Hallo. Hat schon jemand Post bekommen wegen der Flexirente? Gibt es dazu einen neuen Bescheid bezüglich einer EMR. Oder muss man da was beantragen? Danke und Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Marianna,

der ausführlichen Antwort von eos können wir uns nur anschließen.

In der Rentenanpassungsmitteilung werden ebenfalls Aussagen zum neuen Hinzuverdienstrecht enthalten sein.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Die Farbe Schwarzam 07.06.2017 | 15:22
Willkommen im rechtlichen Neuland. Beantragen müssen Sie nichts, da sich an dem grundliegenden Anspruch der Rente nichts verändert, folglich wird auch - meiner Meinung nach - kein Bescheid erteilt. Wenn Sie zu den Kandidaten gehören, die neben der Rente dazuverdienen und darüber nachdenken, über 450 EUR hinauszugehen (neuerdings wird dann übrigens das Jahreseinkommen betrachtet, monatlich 450 EUR klingt aber erstmal einfacher...), empfehle ich eine Beratung bei der RV in Anspruch zu nehmen. Da können Sie dann mal durchrechnen lassen, was Sie erwartet. Das ist allerdings nur erforderlich, wenn Sie planen, mehr als nur einen Minijob auszuüben.
Mariannaam 07.06.2017 | 15:32
Hätte ich dazu schreiben sollen: Ich arbeite Teilzeit und beziehe eine teilweise EMR. Also bekomme ich ohne etwas zu tun Nachricht von der DRV? Ich denke nämlich, dass ich mit der Flexirente meine ganze teilweise EMR ausbezahlt bekomme und nicht wie jetzt nur die Halbe. Beratung zu meiner Frage würde mir hier schon reichen. Genaue Zahlen brauche ich nicht, aber die Info vielleicht, dass bis zum ungefähren soundsovielten Datum ein Schreiben kommt. Wenn man das sagen kann.
eosam 07.06.2017 | 19:41
Nein, eine "Flexirente" muss man nicht beantragen. 1.) Wenn Sie derzeit eine Teilrente beziehen, werden diejenigen mit Schreiben vom 16.06. (also Ende nächste Woche gehen die dann raus) informiert - a) was es mit dem neuen Hinzuverdienstrecht auf sich hat (allgmemein Erklärt) und gebeten - b) sich die Höhe der bisherigen monatlichen Hinzuverdienste Jan-Juni 2017 vom Arbeitgeber bescheinigen zu lassen UND - c) selbst eine Prognose über das voraussichtliche Einkommen für die Zeit vom 01.07. bis 31.12. abzugeben. Sobald die Antwort da ist, wird seitens der Rentenversicherung 2.) die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen für das 1. HJ 2017 überprüft (das, was sonst immer Anfang des Jahres für das Vorjahr gemacht wurde) UND 3.) geprüft, ob in der Zeit ab 01.07.2017 a) das alte Hinzuverdienstrecht einen höheren Zahlbetrag ergibt oder b) das neue Hinzuverdienstrecht ('Flexirente') einen gleich hohen oder höheren Zahlbetrag ergibt. Dadurch, dass die starren Hinzuverdienstgrenzen der Teilrenten wegfallen und nun nach neuem Recht eine centgenaue Anrechnung erfolgt, trifft zu 95% 3b) zu. Über das Ergebnis erhalten Sie natürlich einen Bescheid. Sollte 3a) zutreffen, erhalten Sie zudem als Vergleich die Probeberechnung zu 3b), damit Sie erkennen, dass das alte Recht der monatlichen Betrachtungsweise mit starren Teilrenten tatsächlich besser für Sie ist. Die Abrechnung der Prognose für das 2. HJ 2017 erfolgte dann im Sommer 2018, wenn das tatsächliche Einkommen dann vorliegt. Hierbei erhalten Sie erneut einen Bescheid, da in der Regel die Prognose mit dem letztlich tatsächlich erzielten Hinzuverdienst in der Regel abweicht (und wenn es nur ein Cent ist). Sollten Sie bis zum Sommer 2018 feststellen, dass die von Ihnen abgegebene Prognose (siehe 1c) sich um mindestens 10% geändert hat (ob mehr oder weniger), können/sollten Sie dies dem Rentenversicherungsträger mitteilen. Dieser passt dann die Prognose (für die Zukunft) an. Darüber erhalten Sie dann auch einen ensprechenden Bescheid.
Mariannaam 08.06.2017 | 05:57
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
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