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Experten-Antwort

Flexirente für alle Rentenberechtigten?

von Evelin Schaper 29.04.2017 | 16:18
1043 Ansichten
5 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, seit Kurzem weiß ich, dass ich bereits seit August 2014 berechtigt bin, volle Erwerbsminderungsrente zu beziehen. Mein Bescheid weist noch die Hinzuverdienstgrenzen aus. Nun werde ich es nicht realisieren können, vor dem 01.07. 2017 den Antrag auf Zahlung der Rente zu stellen. Gelten dann für mich die alten Hinzuverdienstgrenzen oder kann ich mich an den Bedingungen der Flexirente orientieren? Danke für eine Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Evelin Schaper,

wie Schlaubi123 geschrieben hat, gilt die neue Hinzuverdienstregelung auch für Personen, die bereits vor dem 01.07.2017 Erwerbsminderungsrente beziehen. Über die genannte Günstigerprüfung wird sicher gestellt, dass Sie keine Nachteile haben.

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4 Antworten

Schlaubi123am 29.04.2017 | 16:45
Es wird auch für alle laufenden Renten ab 1.7.2017 die neue Hinzuverdienstgrenze gelten. Für Bestandsrenten wird eine Günstigkeitsberechnung durchgeführt, welches Recht für den einzelnen am besten ist
verwirrtam 29.04.2017 | 17:48
Kurze Frage: Wenn Sie den Antrag auf die Rente noch nicht gestellt haben, wie können Sie da bereits einen Bescheid haben?
Evelin Schaperam 29.04.2017 | 18:36
Die Auszahlung der Rente muss noch einmal mit einem sogenannten Dreizeiler beantragt werden. Aktuell arbeite ich noch und habe auch vor, die zulässigen 3 Stunden am Tag weiterhin zu arbeiten.
KSCam 29.04.2017 | 19:51
Und warum können Sie den "Dreizeiler" nicht sofort schreiben und in den Briefkasten werfen? Dann wäre er Dienstag bei der DRV. Insofern verstehe ich nicht, dass eine Rentenantragstellung vor dem 01.07. nicht zu realisieren sei. Also frisch ans Werk - Sie brauchen diesen Schrieb ja nicht so glänzend ausformulieren, dass es für die Nominierung zum Literaturnobelpreis reicht.
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