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Experten-Antwort

Flexirente - Hinzuverdienst

von Fitten30.05.2017 | 18:48
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Ich bin im April 65. Jahre geworden, somit beginnt die Regelaltersrente am 01.11.2017, ich möchte jedoch die Altersrente für besonders langjährige Versicherte zum 01.09.2017 beantragen und in den Monaten September und Oktober im Rahmen der Flexirente jeweils 3.000,-- EURO hinzuverdienen. Das is meiner Meinung nach nicht rentenschädlich. Sehe ich das so richtig? Danach genieße ich den Ruhestand ohne Hinzuverdienst.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Hinzuverdienstgrenzen sind nur für die Zeit des Bezuges einer vorgezogenen Altersrente (vor erreichen der Regelaltersgrenze) einzuhalten. Damit gilt für Sie die jährliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300,00 EUR ab Beginn der vorgezogenen Altersrente am 01.09.2017 bis zum Ablauf des Monats, in dem Sie die Regelaltersgrenze erreichen (also bis 31.10.2017). Ein Hinzuverdienst in Höhe von insgesamt 6000,00 EUR in diesem Zeitraum ist damit rentenunschädlich.

Mit Beginn einer Vollrente wegen Alters sind Sie versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung als Altersvollrentner. Sollten Sie Ihrem Arbeitgeber gegenüber erklären, dass Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten, sind Sie bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung (auch wenn Sie über den 31.10.2017 hinaus weiter beschäftigt sind). Bei versicherungspflichtiger Beschäftigung werden Zuschlagentgeltpunkte aus dieser Beschäftigung zu Ihrer Rente gewährt. Erstmals werden die Zuschlagentgeltpunkte zu dem Zeitpunkt ermittelt, ab dem Sie eine Regelaltersrente beanspruchen können. Danach erfolgt die Berücksichtigung von Zuschlagentgeltpunkten jeweils zum 01.07. eines jeden Jahres für die Beschäftigung des Vorjahres (soweit diese in der Rentenberechnung noch nicht enthalten ist).

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11 Antworten

W*lfgangam 30.05.2017 | 19:24
Hallo Fitten, Sie sehen das genau richtig. Die Jahreshinzuverdienstgrenze von 6300 EUR steht Ihnen für die gesamte Zeit vom 01.09. - 31.12.2017 zur Verfügung. Im Rentenantrag (Vordruck R0230) geben Sie zweckmäßigerweise den Hinzuverdienst für diese 2 Monate an, fürs nächste Jahr: kein Hinzuverdienst bzw. vielleicht 6300 EUR, falls Sie da noch was planen, was aber in dieser Höhe sowieso unschädlich wäre. Was Sie allerdings daneben zu beachten haben, ob eine (Weiter)Beschäftigung neben der Alters(voll)rente aus tarifvertraglicher Sicht so ohne weiteres möglich ist - müssen Sie mit Ihrem Personalbüro klären. Wie nun die optimale Gestaltung eines Rentenbeginns mit Einkommen vor/nach der Regelaltersgrenze wäre /Pflichtversicherung ja (vorher immer)/nein + ja + etwaigem Bonus, gar nicht dran zu denken, dass Sie erst bei Beschäftigung im Dez. 2017 noch ein Weihnachtsgeld abgreifen könnten …na, da können noch so einige Faktoren bedacht werden – und Steuerfreibetrag der Rente 2017/2018 käme dann auch noch mit den Bedenkensack ;-) Ausgangsfrage ist aber geklärt :-) Gruß w.
Anonymam 30.05.2017 | 21:49
Wolfgang hat inhaltlich vollkommen Recht. Hinzufügen möchte ich, dass das in der Praxis kaum Bedeutung hat. Mit Bewilligung einer Altersvollrente endet tariflich oder arbeitsrechtlich, nicht aber rentenrechtlich gesehen, das Beschäftigungsverhältnis ohne das es einer Kündigung Bedarf von Amtswegen. Wenn man nicht gerade die linke Hand vom Vorstand ist oder als Pflegekraft arbeitet, wo man eh kein Personal so leicht findet, wird der Arbeitgeber in der Regel dem nicht zustimmen,.
W*lfgangam 30.05.2017 | 22:46
Zitat von Anonym anzeigenausblenden
Ergänzend: Die Weiterbeschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus/ansonsten tarifvertraglicher Ausschlussgrund + Beschäftigungsende, ist erleichtert worden, da im Voraus auch (wiederholt) befristete Weiterarbeitungsverträge abzuschließen. Ist aber, wie gesagt Arbeitsrecht, hier kein Thema - da muss in diesen Fällen der eigene Arbeitgeber/oder Interessenvertretung für zielführende Auskünfte in diesem Bereich sorgen. Gruß w.
Batrixam 31.05.2017 | 08:01
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Da im Fall von Fitten die Regelaltersgrenze im Oktober 2017 erreicht wird (Regelaltersrente ab 01.11.2017) stehen die 6.300 Euro Hinzuverdienst sogar für 01.09.2017 bis 31.10.2017 zur Verfügung! Ab 01.11.2017 ist das nämlich nicht mehr relevant. Aus der Praxis kann ich Ihnen sagen, dass dies häufiger vorkommt, als Sie vermuten und die Fälle zunehmen! Außerdem endet das Beschäftigungsverhältnis nur automatisch, wenn es im Tarif oder Arbeitsvertrag so geregelt ist. Das ist aber nicht immer der Fall, vor allem selten im Arbeitsvertrag wenn der AG nicht an einen Tarifvertrag gebunden ist.
Fittenam 31.05.2017 | 09:05
An alle die mir so toll geantwortet haben vielen Dank. Nach meinem Kenntnisstand bin ich ja für die 2 Monate vor Beginn der Regelaltersrente sogar noch versicherungspflichtig zur Rentenversicherung, da dieses eine vorgezogene Altersrente ist. Werden diese beiden Beiträge dann bei der nächsten Rentenanpassung zum 01.07.2018 mit berücksichtigt? Das neue Gesetz gibt ja vielen Neues her.
Fittenam 31.05.2017 | 09:35
... Werden diese beiden Beiträge dann bei der nächsten Rentenanpassung zum 01.07.2018 mit berücksichtigt? ...
Das ist so, wenn Sie selbst Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Wenn Sie auf die Beitragszahlung verzichten, dann erhöhen die beiden Monate die Rente nicht mehr. Hallo Senf-dazu, so wie ich es gelesen habe kann ich nicht auf die Beitragszahlung verzichten. Da es sich um eine vorgezogene Altersrente handelt besteht bis zum Erreichen der Regelaltersrente weiterhin Versicherungspflicht. So sieht es das Gesetz ab dem 01.07.2017 doch wohl vor. Oder liege ich da falsch. Bitte um die Expertenmeinung.
senf-dazuam 31.05.2017 | 09:22
Das ist so, wenn Sie selbst Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Wenn Sie auf die Beitragszahlung verzichten, dann erhöhen die beiden Monate die Rente nicht mehr.
Batrixam 31.05.2017 | 13:27
Da lesen Sie bitte mal noch einmal nach! Die Versicherungsfreiheit wegen Altersvollrentenbezug gilt erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze, bei Fitten also ab 01.11.2017. @Fitten: Sie haben es richtig gelesen. Die Beschäftigung vom 01.09.2017 bis 31.10.2017 unterliegt der Versicherungspflicht wie vor Rentenbeginn auch. Die gezahlten Rentenbeiträge erhöhen die Rente durch Zuschläge an Entgeltpunkten ab Regelaltersgrenze, also ab 01.11.2017. Die vom Experten beschriebene Vorgehensweise (Verzicht auf die Versicherungsfreiheit - gültig für die Dauer der Beschäftigung) gilt erst ab 01.11.2017. Die Beiträge würden dann jeweils im folgenden Kalenderjahr als Zuschläge an Entgeltpunkten die Rente erhöhen.
-am 31.05.2017 | 14:25
Zitat von Batrix anzeigenausblenden
Mit Beginn einer Vollrente wegen Alters sind Sie versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung als Altersvollrentner. Sollten Sie Ihrem Arbeitgeber gegenüber erklären, dass Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten, sind Sie bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung (auch wenn Sie über den 31.10.2017 hinaus weiter beschäftigt sind).
Da lesen Sie bitte mal noch einmal nach! Die Versicherungsfreiheit wegen Altersvollrentenbezug gilt erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze, bei Fitten also ab 01.11.2017. @Fitten: Sie haben es richtig gelesen. Die Beschäftigung vom 01.09.2017 bis 31.10.2017 unterliegt der Versicherungspflicht wie vor Rentenbeginn auch. Die gezahlten Rentenbeiträge erhöhen die Rente durch Zuschläge an Entgeltpunkten ab Regelaltersgrenze, also ab 01.11.2017. Die vom Experten beschriebene Vorgehensweise (Verzicht auf die Versicherungsfreiheit - gültig für die Dauer der Beschäftigung) gilt erst ab 01.11.2017. Die Beiträge würden dann jeweils im folgenden Kalenderjahr als Zuschläge an Entgeltpunkten die Rente erhöhen.
Sorry hier ist mir leider ein Fehler unterlaufen. Batrix hat Recht, auf Grund der Rechtsänderung zum 01.01.2017 besteht Versicherungsfreiheit wegen Bezug einer Altersvollrente nur noch bei Bezug einer Regelaltersrente. Den weiteren Ausführungen von Batrix wird zugestimmt.
Fittenam 31.05.2017 | 17:18
Danke Batrix, Sie haben mir sehr geholfen. Sonst hätte ich auch den Experten noch mal befragt. Aber jetzt ist alles geklärt. Dankeschön an Alle :-)
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