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Experten-Antwort

Flexirente + Jahreseinkommen

von Daniel05.04.2018 | 11:40
575 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich möchte gerne wissen, ob es tatsächlich in der Praxis möglich sein darf, dass wenn man z. B. eine Flexirente unterjährig ab September 2018 in Anspruch nimmt, das Gesamtjahreseinkommen 2018 - trotz Teilzeit ab September - höher ist als wenn man keine Flexirente beantragen würde und Vollzeit weiter arbeitet. Der Hinzuverdienstdeckel bezieht sich doch nur auf die Zeit ab Flexirentenbeginn, richtig? Und der würde aufgrund des Teilzeitjobs auch in keinem Monat überschritten werden. Vielen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Daniel,

diese Konstellation kann durchaus vorkommen. Der Hinzuverdienstdeckel soll zwar bewirken, dass die gekürzte Rente und der Hinzuverdienst zusammen nicht das bisherige Einkommen übersteigen. Das heißt, auch wenn sich der Hinzuverdienstdeckel auf die Zeit ab Rentenbeginn bezieht, ist für die Berechnung des Hinzuverdienstdeckels das Einkommen vor Rentenbeginn zu ermitteln. Und hier hat der Gesetzgeber festgelegt, dass höchste Einkommen der letzten 15 Jahre vor Beginn der Rente für die Berechnung des Hinzuverdienstdeckels zu berücksichtigen und nicht nur auf das Einkommen direkt vor Rentenbeginn abzustellen (damit berücksichtigt er den Umstand, wenn jemand vor seinem Rentenbeginn arbeitlos war oder seine Erwerbstätigkeit reduziert hat).

Durch diese Regelung kann die Rente zusammen mit dem Hinzuverdienst durchaus höher sein, als das Einkommen direkt vor Rentenbeginn und somit auch das Gesamtjahreseinkommen beeinflussen. Insbesondere im Jahr des Rentenbeginns, also wenn die Rente unterjährig gezahlt wird.

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13 Antworten

Daniam 05.04.2018 | 12:41
Hallo, na mein Fründ. Du und Dein Hinzuverdienstdeckel. Wieso schreibst du immer "Vielen Dank im Voraus".
Danielam 05.04.2018 | 12:54
Hallo, ich möchte gerne wissen, ob es tatsächlich in der Praxis möglich sein darf, dass wenn man z. B. eine Flexirente unterjährig ab September 2018 in Anspruch nimmt, das Gesamtjahreseinkommen 2018 - trotz Teilzeit ab September - höher ist als wenn man keine Flexirente beantragen würde und Vollzeit weiter arbeitet. Der Hinzuverdienstdeckel bezieht sich doch nur auf die Zeit ab Flexirentenbeginn, richtig? Und der würde aufgrund des Teilzeitjobs auch in keinem Monat überschritten werden. Vielen Dank im Voraus.
Hallo, na mein Fründ. Du und Dein Hinzuverdienstdeckel. Wieso schreibst du immer "Vielen Dank im Voraus".
Vielleicht wäre es besser, man müsste sich hier registrieren, damit es etwas seriöser wird. Ich bin jedenfalls neu hier in diesem Forum und stelle zum ersten Mal eine Frage!
Zensoram 05.04.2018 | 18:40
Vielleicht wäre es besser, man müsste sich hier registrieren, damit es etwas seriöser wird. Ich bin jedenfalls neu hier in diesem Forum und stelle zum ersten Mal eine Frage!
Registrierung ja! Dann könnten auch unverständliche und überflüssige Fragen wie Ihre direkt gelöscht werden!:)
Danielam 05.04.2018 | 18:54
Registrierung ja! Dann könnten auch unverständliche und überflüssige Fragen wie Ihre direkt gelöscht werden!:)
Ihr Beitrag ist wohl wesentlich überflüssiger! Was ist denn an meiner Frage unverständlich oder überflüssig? Ich erläutere es gerne, wenn ich denn dann mal eine vernünftige Antwort bekomme.
Danielam 05.04.2018 | 18:55
Registrierung ja! Dann könnten auch unverständliche und überflüssige Fragen wie Ihre direkt gelöscht werden!:)
Ihr Beitrag ist wohl wesentlich überflüssiger! Was ist denn an meiner Frage unverständlich oder überflüssig? Ich erläutere es gerne, wenn ich denn dann mal eine vernünftige Antwort bekomme.
W*lfgangam 05.04.2018 | 19:43
Hallo Daniel, rechnerisch geht das auf, erst Recht sogar bei Vollzeit möglich, wenn die Flexirente erst parallel zum Beschäftigungseinkommen ab Jahresmitte ff. einsetzt – der 'günstigste' Starttermin mit dem meisten Einkommen in Summe lässt sich errechnen. Von der (zunächst ungläubigen) Ergebnissen wird man schon mal schwindlig :-) Die Flexirente sieht zwar eine Begrenzung des 'Gesamteinkommens' vor, orientiert sich zunächst aber an sich selbst/der möglichen Jahreshinzuverdienstgrenze und der möglichen Teilrente - basierend auf dem besten Jahres-Einkommenswert (Entgeltpunkte) der letzten 15 Jahre, auch für den Hinzuverdienstdeckel. Bei durchgehendem Rentenbezug neben der Beschäftigung kommt das eher zum Tragen, von Nullzahlung (Ablehnung der Rente) bis hin zu etwaigen Mini-Teilrenten. Ausprobieren können Sie das am Hinzuverdienstrechner de DRV - mit variablen Zahlen einfach mal ein bisschen spielen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati… Denken Sie aber auch daran, dass das Finanzamt hintendran noch ein paar EUR von dem Zusatzeinkommen/Rente abschöpfen wird ...Sie aber gleichzeitig – bei auch nur einer Teilrente – den individuellen Steuerfreibetragssatz des Jahres dieses Rentenbeginns auf Dauer beibehalten. Gruß w. PS: Beim abschließenden Senden eines Beitrags einfach 5-10 sec warten (der Server hier läuft im Beamtenmodus :-)), dann vermeiden Sie durch wiederholtes 'Beitrag erstellen-Klicken' Mehrfachbeiträge. PPS: Antworten von *Denn sie haben sonst nichts zu tun-Usern* einfach ignorieren.
Danielam 05.04.2018 | 18:58
Sorry für die doppelten Posts!
Danielam 05.04.2018 | 20:56
Danke W*lfgang, ich hatte schon befürchtet, hier laufen nur Trolle herum.
Jonnyam 05.04.2018 | 21:12
Na, dann unterstellen wir doch einfach einmal eine Monatsrente von 1500 €, als höchsten Entgeltpunktwert in den letzten 15 Jahren 1,2000 und als vollen Monatsverdienst 3000 €. Wer 12 Monate aus Vollzeit 36000 € verdient, kann ja für die restlichen 4 Monate auch noch zusätzlich Monat für Monat 1310 € an Rente erhalten, kommt also mit Flexirente insgesamt auf 41240 €, ohne nur auf 36000 € Weshalb sollte derjenige, der in den letzten 4 Monaten nur noch Teilzeit arbeitet (1500 €), denn wohl nicht auch denjenigen zumindest einholen, der ohne Rente Vollzeit arbeitet. Er bekommt dann aus der Arbeit zwar nur 30000 €, an Rente aber monatlich sogar 1500 €, macht also insgesamt auch 36000 €. Mit einem Hinzuverdienst von 1575 € gäbe es immer noch die volle Rente zusätzlich und er hätte den Vollzeitarbeitnehmer (ohne Flexirente) überflügelt. Das war aber doch Sinn und Zweck der Flexirente, oder etwa nicht? Fragt mal ganz vorsichtig Jonny
Danielam 06.04.2018 | 09:57
Na, dann unterstellen wir doch einfach einmal eine Monatsrente von 1500 €, als höchsten Entgeltpunktwert in den letzten 15 Jahren 1,2000 und als vollen Monatsverdienst 3000 €. Wer 12 Monate aus Vollzeit 36000 € verdient, kann ja für die restlichen 4 Monate auch noch zusätzlich Monat für Monat 1310 € an Rente erhalten, kommt also mit Flexirente insgesamt auf 41240 €, ohne nur auf 36000 € Weshalb sollte derjenige, der in den letzten 4 Monaten nur noch Teilzeit arbeitet (1500 €), denn wohl nicht auch denjenigen zumindest einholen, der ohne Rente Vollzeit arbeitet. Er bekommt dann aus der Arbeit zwar nur 30000 €, an Rente aber monatlich sogar 1500 €, macht also insgesamt auch 36000 €. Mit einem Hinzuverdienst von 1575 € gäbe es immer noch die volle Rente zusätzlich und er hätte den Vollzeitarbeitnehmer (ohne Flexirente) überflügelt. Das war aber doch Sinn und Zweck der Flexirente, oder etwa nicht? Fragt mal ganz vorsichtig Jonny
Na Daniel, das hat Ihnen doch sicher geholfen oder etwa nicht? Theorie und Praxis sind nicht immer vereinbar!
Hat es! Danke der Nachfrage ;-)
Danielam 06.04.2018 | 10:22
Ich hätte auch noch eine Anschlussfrage... Jonny hatte in einem Beitrag zum Thema Flexirente auf ein Beispiel einer Arbeitsanweisung? der DRV verwiesen, wo es um die nicht in Anspruch genommenen Entgeltpunkte einer Flexirente ging. Nehmen wir mal an die bis dato erreichten Entgeltpunkte betragen 40,0000. Durch die um 30 Monate vorzeitig in Anspruch genommene Flexirente bleiben 91% übrig, also 36,4000 Entgeltpunkte. Wenn ich in den ersten 4 Monaten 90% der Flexirente bekomme (sprich 32,7600 Entgeltpunkte) und die restlichen Monate bis zur Regelaltersrente 40% Flexirente (14,56000 Entgeltpunkte) erhalte, kann man dann - Pi mal Daumen - vorhersagen, welche Höhe die Entgeltpunkte betragen, die dann mit Beginn der Vollrente gelten (ohne die Entgeltpunkte, die sich zusätzlich durch den Hinzuverdienst ergeben haben)?
Jonnyam 06.04.2018 | 11:51
Von Pi mal Daumen halte ich nichts. Und obwohl ich glaube, einiges von Rentenberechnung zu verstehen, ist es mir bisher nicht gelungen, das Beispiel 16 in der AA zu § 77 SGB VI nachzuvollziehen. Ich habe es auch aufgegeben. Warten wir mal auf die ersten Bescheide. Ob die jetzt jedenfalls bei den Persönlichen Entgeltpunkten noch detalliert sind Fragt mal in die Runde Jonny
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