Hallo Daniel,
diese Konstellation kann durchaus vorkommen. Der Hinzuverdienstdeckel soll zwar bewirken, dass die gekürzte Rente und der Hinzuverdienst zusammen nicht das bisherige Einkommen übersteigen. Das heißt, auch wenn sich der Hinzuverdienstdeckel auf die Zeit ab Rentenbeginn bezieht, ist für die Berechnung des Hinzuverdienstdeckels das Einkommen vor Rentenbeginn zu ermitteln. Und hier hat der Gesetzgeber festgelegt, dass höchste Einkommen der letzten 15 Jahre vor Beginn der Rente für die Berechnung des Hinzuverdienstdeckels zu berücksichtigen und nicht nur auf das Einkommen direkt vor Rentenbeginn abzustellen (damit berücksichtigt er den Umstand, wenn jemand vor seinem Rentenbeginn arbeitlos war oder seine Erwerbstätigkeit reduziert hat).
Durch diese Regelung kann die Rente zusammen mit dem Hinzuverdienst durchaus höher sein, als das Einkommen direkt vor Rentenbeginn und somit auch das Gesamtjahreseinkommen beeinflussen. Insbesondere im Jahr des Rentenbeginns, also wenn die Rente unterjährig gezahlt wird.