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Experten-Antwort

Flexirente nach Eintritt der Altersrente

von Altersrentner07.05.2019 | 13:42
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3 Antworten

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Ich beziehe seit gut einem Jahr Regalaltersrente. Nun habe ich einen guten Job gefunden und möchte meine Rente unterbrechen, also wie Flexirente. Das möchte ich für 2 Jahre machen um danach eine höhere Rente zu beziehen. Mir wurde gesagt, das geht nicht. Im Gesetz finde ich keinen Hinweis, dass dieser Fall nicht gehen soll. Was ist nun die Wahrheit? Zusätzlich werde ich in diesen zwei Jahren Rentenbeiträge zahlen. Danke für die Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Altersrentner,

dem Beitrag von „hegehosa“ kann ich zustimmen. Soweit Sie auf die Rentenversicherungsfreiheit in der Beschäftigung neben Ihrer Altersvollrente verzichten und deshalb volle Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung einzahlen, so werden diese Beiträge dann jeweils (jährlich) zum 1.7. des Folgejahres in Ihrer Altersrente rentensteigernd berücksichtigt.

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2 Antworten

hegehosaam 07.05.2019 | 13:59
Warum wollen Sie die Rentenzahlung denn unterbrechen? Nach Erreichen der Regelaltersgrenze dürfen Sie doch unbegrenzt hinzuverdienen. Wollen Sie für Ihre zukünftige Beschäftigung Rentenversicherungsbeiträge entrichten, müssten Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber lediglich auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten.
W°lfgangam 07.05.2019 | 21:05
Hmm ...ist nicht ein Verzicht auf die Rente möglich, um dann die Zuschläge bei komplettem Neuantrag auf die gesamte Rente auch noch mitzunehmen? Finanziell durchaus interessant, aber um die nicht weitergezahlte Rente nur wegen der extra Zuschläge bei Neubeginn wieder reinzuholen!? ...kann man machen - so langsam versinken die Füße dann aber im Humus ;-) @Altersrenter: die meisten dieser Art über die Regelaltersgrenze Beschäftigten nehmen eher die RV-Beitragsersparnis von 9,3 % sofort mit + Altersrente, als das sie sie in 6-7-8 Jahren in Form einer erhöhten Rente wieder in der eigenen Kasse zu haben. Da hängen ja auch noch andere Abgaben hintendran ...insofern ist das nicht allein ein Thema der DRV, um letztendlich die Amortisation in Summe für die Zukunft zu bewerten. Gefühlt sind Sie in deutlich unter 10 Jahren wieder rein – um es rechtssicher zu bewerten, brauchen Sie Experten aus allen Abgabenbereichen ...und ein bisschen Zaubertrank àla Miraculix, wenn es in den nächsten Jahren doch im Gebein zwicken sollte – Sie wissen, der Humus beginnt zu rufen :-) Gruß w.
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