Hallo Klaus Meindle,
Sie können ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze in jeder versicherungspflichtig ausgeübten Beschäftigung auf die Versicherungsfreiheit verzichten, sodass wieder paritätisch Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt werden, welche die Rente erhöht. Den Verzicht erklären Sie direkt vor Ihrem Arbeitgeber. Dies ist in der Theorie auch bei einer Beschäftigung möglich, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen ausgeübt wird. Allerdings kann in diesem Forum nicht beantwortet werden, ob die Werkstatt für behinderte Menschen dies „mit macht“. Wie W*lfgang schon richtig erwähnte, wird von der WfB ein fiktives Entgelt in die Rentenversicherung gemeldet und Beiträge von der WfB gezahlt. Sie sollten aus diesem Grund auf jeden Fall mit dem Träger der WfB sprechen, ob dieser Verzicht auf die Versicherungsfreiheit von deren Seite aus möglich ist und diese dann wie bisher Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen.
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