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Flexrente

von Zeit12.05.2020 | 11:17
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich bin Jahrgang 10/58 und mit einem Grad von 50 schwerbehindert. Eigentlich könnte ich somit schon seit 11.2019 in Rente sein, möchte jedoch 10, 8 % Rentenabzug verhindern und arbeite somit noch weiter, voraussichtlich bis 31.03.2021. Dann würde ich noch einen Rentenabzug von 5,7 haben. Nun denke darüber nach, noch in diesem Jahr eine 10%-tige Flexrente zu beantragen, um den Steuerbetrag für die zukünftige Rente festzuzurren. Rechnet sich dies überhaupt.

4 Antworten

-am 12.05.2020 | 11:32
Hallo Zeit, ob sich Ihr Vorhaben steuerlich rentiert, können und dürfen wir nicht beurteilen - hierfür sollten Sie gegebenenfalls einen Steuerberater zu Rate ziehen. Eine kleine Info am Rande: in diesem Jahr gilt für den Hinzuverdienst eine erhöhte Hinzuverdienstgrenze von 44.590 Euro. Dies bedeutet, dass Sie bei einem Hinzuverdienst bis zu diesem Betrag die volle Altersrente beziehen können. Ab 2021 gilt wieder eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Zeitam 13.05.2020 | 11:39
Verstehe ich das richtig, wenn ich in diesem Jahr die volle Rente beantragen würde, kann ich weiter bei meinem jetzigen AG arbeiten und würde somit mit der Hinzuverdienstgrenze von 44.590 Euro für das Jahr 2020 ca. etwas mehr wie einen Rentenpunkt erarbeiten? Letztendlich würde ich, wenn ich nach Beantragung auf vorzeitige Rente ca. ab Sept.20 immer noch einen Abschlag von 7,5 % in Kauf nehmen müssen. Leider kann man sich gerade wegen Corona nicht persönlich vor Ort beim Amt informieren, denn umso mehr ich mich auf diesem Weg informiere, umso unklarer werden die Dinge für mich.
Zeitam 13.05.2020 | 11:38
Verstehe ich das richtig, wenn ich in diesem Jahr die volle Rente beantragen würde, kann ich weiter bei meinem jetzigen AG arbeiten und würde somit mit der Hinzuverdienstgrenze von 44.590 Euro für das Jahr 2020 ca. etwas mehr wie einen Rentenpunkt erarbeiten? Letztendlich würde ich, wenn ich nach Beantragung auf vorzeitige Rente ca. ab Sept.20 immer noch einen Abschlag von 7,5 % in Kauf nehmen müssen. Leider kann man sich gerade wegen Corona nicht persönlich vor Ort beim Amt informieren, denn umso mehr ich mich auf diesem Weg informiere, umso unklarer werden die Dinge für mich.
Zeitam 13.05.2020 | 11:39
Verstehe ich das richtig, wenn ich in diesem Jahr die volle Rente beantragen würde, kann ich weiter bei meinem jetzigen AG arbeiten und würde somit mit der Hinzuverdienstgrenze von 44.590 Euro für das Jahr 2020 ca. etwas mehr wie einen Rentenpunkt erarbeiten? Letztendlich würde ich, wenn ich nach Beantragung auf vorzeitige Rente ca. ab Sept.20 immer noch einen Abschlag von 7,5 % in Kauf nehmen müssen. Leider kann man sich gerade wegen Corona nicht persönlich vor Ort beim Amt informieren, denn umso mehr ich mich auf diesem Weg informiere, umso unklarer werden die Dinge für mich.
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