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Förderberechtigung

von Zulagenexperte03.12.2018 | 20:50
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Meine Frage: Meine Frau und ich sind 2018 grundsätzlich angestellt und unmittelbar zulageberechtigt. Da wir ein Kind Ende 2018 bekommen haben, meine Frau ab dann Mutterschaftleistungen bezieht und ich als Vater die Kindererziehungszeiten beantrage, sollte meine Frau dann nur noch mittelbar Förderberechtigt sein. Welcher Status ist für 2018 dann für meine Frau relvant? Für 2019 wird meine Frau dann Elterngeld beziehen und ab November wieder angestellt sein. Auch hier die Frage. Welche Förderberchtigung ist für 2019 dann relavant?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Zulagenexperte,

anhand der dargestellten Konstellation besteht für 2019 der Status der unmittelbaren Zulagenberechtigung.

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4 Antworten

Klugpuperam 03.12.2018 | 20:55
Ein Tag Rentenversicherungspflicht im Jahr reicht für unmittelbare Zulagenberechtigung.
chiam 03.12.2018 | 20:58
Beide sind in beiden Jahren unmittelbar zulageberechtigt. Ein Tag Versicherungspflicht würde dafür schon ausreichen.
Klugpuperam 04.12.2018 | 19:03
Ja, so ist es.
Zulagenexperteam 04.12.2018 | 18:28
danke für die Antworten. Und dann also auch für 2018 unmittelbar beide Fördeberechtigt?
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