Hallo L.M.
Liegt eine schädliche Verwendung von gefördertem Altersvorsorgevermögen vor, sind die darauf entfallenden, während der Ansparphase gewährten Altersvorsorgezulagen und die gesondert festgestellten Steuerermäßigungen zurückzuzahlen.
Die Rückforderung erfolgt sowohl für die Zulagen als auch für die gesondert festgestellten Steuerermäßigungen durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) .
Fragen an die ZfA:
https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Service/rueckruf-online-buchen/Rueckruftermin-online-buchen_node.html
Hinsichtlich der Besteuerung des um die Eigenbeiträge und Zulagen geminderte Altersvorsorgevermögen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.