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Förderung Altersteilzeit

von Fritz23.02.2009 | 20:39
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6 Antworten

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Für wieviel Jahre bekommt der Arbeitgeber maximal die Förderung vom Arbeitsamt und welche Voraussetzung müssen erfüllt sein? Genügt es, wenn die Vereinbarung dieses Jahr noch unterschrieben wird, die Arbeitszeit aber erst 2010 halbiert wird?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich beträgt die maximale Förderung der Arbeitsagentur 6 Jahre und ist dann möglich, wenn der Arbeitsplatz mit Beginn der Freistellungsphase durch den Arbeitgeber wiederbesetzt wird. Um die Förderung auch nach dem 31.12.09 zu erhalten ist es allerdings zwingend notwendig, dass die die Altersteilzeit tatsächlich im Dezember 2009 begonnen hat.

Verbindliche Informationen bezüglich der Voraussetzungen für die Förderung im Einzelfall erfragen Sie bitte direkt bei der Agentur für Arbeit, da diese Entscheidung nicht im Zuständigkeitsbereich der Rentenversicherung liegt.

Inwieweit der Arbeitgeber auch nach dem Ende der Förderung duch die Agentur für Arbeit noch Altersteilzeit anbietet, ist Vertragssache zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Auch heute laufen schon viele ATZ-Verhältnisse ohne die Förderung der Arbeitsagentur.

5 Antworten

Schadeam 23.02.2009 | 21:14
Die Maximalförderung beträgt 6 Jahre und die ATZ muss noch 2009 beginnen. Das ist jetzt solange bekannt, dass die Regelung Ende 2009 ausläuft, da braucht man nicht "wieder nach irgendwelchen Sonderregelungen zu rufen" und wird solche auch nicht erwarten können - es sei denn unsere schlauen Politiker fangen wieder an zu denken.... Ihr Arbeitgeber hat noch 10 Monate Zeit sich schlau zu machen, falls er bislang noch nie zur ATZ bereit war (ist ja schon ein "uraltes Gesetz" :-))
katiam 24.02.2009 | 09:42
Schade, die Förderung entfällt, aber das Modell wird weiter fortgeführt? Ich wollte erst im Jahre 2011 (dem frühest möglichen Rentenbeginn mit 63 + Schwerbehinderung) in ATZ für 2 Jahre. Mein AG kann mich ja wohl nicht mit 63 in die Zwangsverrentung schicken. Gruss kati
Keith Moonam 24.02.2009 | 10:00
Theoretisch bleibt es ihnen und ihrem Arbeitgeber unbelassen, eine Altersteilzeit erst 2011 beginnen zu lassen. In der Praxis werden sie dann jedoch kaum noch eine Firma finden, die sich darauf einlassen wird, denn es entsteht eine Kostendeckungslücke von 20 Prozent der Lohnkosten zuzüglich der aufzustockenden Rentenbeiträge.
katiam 24.02.2009 | 10:26
Danke Keith Moon. Immerhin wäre es für den AG billiger, weil ich ihm zu teuer bin, als nach 26 J. Betriebszugehörigkeit eine Abfindung von pro Arbeitsjahr 1/2 des Bruttogehalts zu zahlen (Monatsverdienst 4.200 €), Gruss kati
Schadeam 24.02.2009 | 13:04
die Diskussion, was für den AG billiger wäre, führen Sie bitte nicht übers Rentenforum, sondern klären das bitte direkt mit dem AG. Ob der mit Ihnen ATZ vereinbart, ggfls ab wann und ob Sie realistisch gesehen Abfindungsansprüche haben, haben mit den Anliegen dieses Forum aber auch gar nichts zu tun. Sie könnten ja auch ohne ATZ ganz normal bis zur Altersgrenze arbeiten und die Abschlagshöhe regeln Sie mit der Entscheidung, wann Sie in Rente gehen....
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