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Experten-Antwort

Folgen von Verschiebung Reha-Termin mit Ruhen Krankengeld

von MJ13.10.2019 | 15:30
709 Ansichten
4 Antworten
Hallo, ich wurde von der Krankenkasse zur Reha-Antragsstellung aufgefordert, habe diese bewilligt bekommen, plane den Starttermin aus persönlichen Gründen nach hinten zu verschieben (nehme das Ruhen des Krankengeldes in kauf). Hatte kurz vor der Krankschreibung noch gekündigt, habe also auch keinen Arbeitgeber. Nun meine Frage, wenn ich dann die Reha antrete und mir (so meine Hoffnung) danach Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer Umschulung gewährt werden, entstehen mir irgendwelche Probleme bezüglich des Übergangsgeldes (oder auch schon während der Reha, weil ich ja dann qusi in dem Zeitraum vor der Reha keinerlei Geldeingang hätte? Mit freundlichen Grüßen MJ

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 16.10.2019 | 09:25

Hallo MJ,

für einen Anspruch auf Übergangsgeld während der medizinischen Reha wäre ein Nachweis einer durchgehenden Arbeitsunfähigkeit seit dem letzten Leistungsbezug bis zum Beginn der Reha erforderlich.

Für die berufliche Reha gilt folgendes:

"Für die Zeit der Teilnahme haben Sie regelmäßig einen Anspruch auf Übergangsgeld. Das Übergangsgeld beträgt für Versicherte ohne Kind 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts, mit einem Kind mit Kindergeldanspruch 75 Prozent. Waren Sie zuletzt selbständig tätig, so wird das Übergangsgeld nicht aus dem letzten Nettoarbeitsentgelt, sondern aus 80 Prozent des der Beitragsentrichtung im letzten Kalenderjahr zugrunde liegenden Einkommens berechnet. Die Berechnungsgrundlage darf bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben einen bestimmten Mindestbetrag nicht unterschreiten. Dieser Mindestbetrag ergibt sich aus 65 Prozent eines fiktiven Arbeitsentgelts, das Ihrer höchsten nachgewiesenen beruflichen Qualifikation entspricht. 68 Prozent oder 75 Prozent der so ermittelten Berechnungsgrundlage ergeben die Höhe dieses Übergangsgeldes."

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/G0510.html

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/G0530.html

Experten-Antwortam 16.10.2019 | 14:15

Hallo MJ,

von der Rentenversicherung gibt es keine Sanktionen in Bezug auf das Übergangsgeld.

Wenn der Beginn der Rehabilitationsleistung verschoben wird hat die Verschiebung keine Auswirkungen auf den Übergangsgeldanspruch. Maßgebend für den Übergangsgeldanspruch ist nach § 20 Absatz 1 Nummer 3 SGB VI, dass unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit Arbeitsentgelt oder eine Entgeltersatzleitung bezogen wurde und Beiträge zur Rentenversicherung im Bemessungszeitraum entrichtet wurden.  

2 Antworten

JM am 13.10.2019 | 18:24
Nicht nur keinen Geldeingang ist das Problem, Ihre Sozialversicherungen werden auch nicht bezahlt.
MJam 16.10.2019 | 09:34
Hallo, danke für die Rückmeldung, leider wird meine Frage nicht ganz beantwortet. Ich möchte nur wissen, ob es für mich Sanktionen seitens der Rentenversicherung in Bezug auf das Übergangsgeld gibt, wenn ich auf eingene Faust und ohne wichtigen Grund den Reha-Termin nach hinten verlege. (Da es diese Sanktionen ja von Seiten der Krankenkasse gibt, mit Ruhen des Krankengeldanspruches). Lückenlose Krankschreibung würde bis Reha-Antritt vorliegen. Liebe Grüße, MJ
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