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Folgt aus Nachzahlung Rente automatisch ein früherer Renteneintritt?

von Susanne27.03.2019 | 14:24
96 Ansichten
4 Antworten
1. Im Laufe meines Berufslebens war ich 2 Jahre Selbstständig und habe nicht in die Rentenversicherung eingezahlt. Nun überlege ich, dies nachzuholen, in der Annahme, dass dementsprechend ein früherer Renteneintritt möglich ist. Ist das korrekt und lässt es sich mit einem Mindestbetrag pro Monat für die 2 Jahre nachholen? 2. Desweiteren besitze ich eine Bescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung nach Vollendung des 16. Lebensjahres für eine Fachschulausbildung, welche nicht in meinem angeforderten Rentenverlauf vermerkt ist. Ein Nachreichen erhöht meine Rentenpunkte und verkürzt die Zeit zum Renteneintritt? Im Voraus vielen Dank für Ihre Information.

4 Antworten

senf-dazuam 27.03.2019 | 14:52
Sind Sie schon 45? War 2018 ein Jahr der Selbstständigkeit?
chiam 27.03.2019 | 15:48
Nachträgliche Beitragszahlungen sind nur sehr eingeschränkt möglich. Im Moment (bis kommenden Montag, genauer gesagt) können ohne weiteres noch freiwillige Beiträge für 2018 gezahlt werden. Für länger zurückliegende Zeiten einer Selbständigkeit sind normalerweise keine Nachzahlungen mehr möglich. Die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen, ergibt sich durch weitere Beiträge nur dann, wenn dadurch die Wartezeit von 35 Jahren erreicht wird. Ansonsten bleibt der früheste Rentenbeginn unverändert. Die Fachschulausbildung müssen Sie bei einer Kontenklärung so oder so angeben. Tatsächlich wird sie sich aber normalerweise günstig auf die Rentenhöhe auswirken. Vielleicht sollten Sie sich in einer Beratungsstelle detailliert informieren lassen.
Susanneam 27.03.2019 | 16:32
Vielen Dank für Ihre Antworten. Die Selbstständigkeit liegt länger als 2018 zurück und ich bin über 45 Jahre alt. Eine Rentenberatung in Anspruch zu nehmen hatte ich schon geplant, bevor ich dieses Forum entdeckt hatte. :-)
Schadeam 27.03.2019 | 19:08
Ergänzung: Schulzeiten sind erst ab 17 (und nicht schon ab 16) Anrechnungszeiten......
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