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Experten-Antwort

Forderung der ICBPI über italienische Rentenzahlung

von Quetsch Kommode13.07.2013 | 17:15
1669 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ein 2004 in Deutschland verstorbener Italiener erhielt über die DR lange Jahre Rente, die nach Tod eingestellt wurde. 2008 bekam die deutschspachige Lebenspartnerin (nicht Ehefrau) per Post 3 mal INPS-Rentenschecks mit dem Namen des Verstorbenen. Beiliegender Text war italienisch verfasst und konnte nicht gelesen werden. Sie meinte, eine Nachzahlung zu erhalten und löste die Schecks ein. Von INPS kamen in den Folgejahren per Post an den Verstorbenen adressierte, fragebogenähnliche Briefe. Diese waren italienisch verfasst und konnten auch nicht gelesen werden. 2013 nahm die Lebenspartnerin von der Post einen an die Erben des Verstorbenen adressierten Brief entgegen. Dieser enthielt eine deutsch verfasste Rückforderung von ICBPI aus Rom. Die Lebenspartner wirtschafteten gemeinsam mit Konto und Wohnung, haben ein gemeinsames Kind und gemeinsamen Briefkasten. Erbverhältnisse unbekannt. Die scheckeinlösende Bank erhielt eine Kopie der Rückforderung. Muss an ICBPI zurückgezahlt werden oder gibt es Auswege ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.07.2013 | 10:15

Hallo Quetsch Kommode,

die Fragen sind über den italienischen Rentenversicherungsträger zu klären. Eine Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung ist hierzu nicht möglich.

11 Antworten

Haseam 13.07.2013 | 17:29
Natürlich müssen ungerechtfertigte Zahlungen wieder zurück gezahlt werden. Wie kommt man als Lebensgefährtin auf die Idee, überhaupt einen Anspruch auf Rente des Lebenspartners zu haben. Und auch wenn es sich um eine Forderung aus Italien handelt,sie wird auch in Deutschland genauso wie eine innerdeutsche Forderung eingetrieben.
Quetsch Kommodeam 13.07.2013 | 18:21
Er hat vorher zum gemeinsamen Lebenunterhalt beigetragen, sie meinte wohl, eine Nachzahlung verwenden zu dürfen. Die Beerdigung wurde auch vom Vorrat des gemeinsamen Kontos bezahlt, selbst das noch bestehende Doppelgrab wird von Ihr gepflegt.
KSCam 14.07.2013 | 18:56
Diese Frage wird im deutschen Rentenforum wohl nicht zu klären sein - auch der Experte wird sich bedeckt halten (wenn nicht zufällig gerade die DRV Schwaben aus Augsburg mit dem Expertendienst dran ist - das ist die Verbindungsstelle zu Italien).
Alltagsbegleiteram 14.07.2013 | 18:58
Erbe erster Ordnung dürfte hier selbstverständlich das gemeinsame Kind sein. Das Kind ist Alleinerbe, falls es keine Geschwister vom selben Vater (in Italien?) hat und es kein anderslautendes Testament gibt. Falls das Kind des Verstorbenen zu seinem Todesdatum noch minderjährig oder in einer Ausbildung war, hätte ihm auch nach italienischem Recht eine Halbwaisenrente zugestanden (40% der italienischen Rente des Vaters, wenn keine Geschwister existieren).
Quetsch Kommodeam 14.07.2013 | 14:25
Trotzdem sollte eigentlich jedem bekannt sein,dass ein Rentenanspruch erst durch Heirat entsteht. https://www.vorsorge-know-how.de/singles-und-paare/paare-ohne-tr…
Sie ist nicht Erbe, sagt Sie. Dann wäre sie auch der falsche Adressat. Die Anschrift lautet "An Herrn / Frau Erben von xyz..." und will nun auch nicht reagieren. Was wird als nächstes passieren - kommt der Zoll zu den Erben, die es nicht gibt ? Danke für Ihre bisherige Angabe.
Quetsch Kommodeam 15.07.2013 | 13:03
Alle bisherigen Texte waren italienisch verfasst und hier nicht verstanden. Erst die Rückforderung ist auch auf deutsch, dort wird die Einschaltung des Konsulates nach frühestens 60 Tagen angekündigt. Die Lebenspartnerin wartet jetzt auf ein an sie (nicht an die Erben) gerichtetes Schreiben. Dann sehen wir weiter. Sehr präzise Auskünfte hier, danke.
Haseam 15.07.2013 | 13:55
Zitat von Nachfrager anzeigen
Die Amtssprache ist immer noch Deutsch. Wer Schreiben einer ausländischen Behörde in deren Landessprache erhält,sollte schon versuchen sich dieses beim Italiener um die Ecke kurz erklären zu lassen.
Nachfrageram 15.07.2013 | 13:32
Diese Sprach-Verwirrungen sind auch hier in Deutschland bei der Rentenversicherung "normal". Wir schicken alles in Deutsch (unsere Amtssprache!) und somit teilweise für Hinterbliebene unverständlich raus ... nur wenn's darum geht Geld von irgendwoher zurückhaben zu wollen, können wir plötzlich andere Sprachen ;-)
Quetsch Kommodeam 15.07.2013 | 15:46
Zitat von Nachfrager anzeigen
...ach herrje, jeder Türke weiss, wie "Gold" ausgesprochen wird, auch wenn er nur eine Schraube meint, die ihm jemand ersetzen muss ... Hier im Tread waren es Schecks, die ohne Zutun irgendeines Empfängers zugestellt wurden. Ob die "international" aussehen, oder ob "Treu und Glauben" da zählt, gehört wohl nicht hierher. Ein Briefträger warf den Umschlag in den Briefkasten, ein anderer fragte, ob "xyz" noch wohnt. Bei "nein" nahm er ihn wieder mit. Der nächste warf ihn wieder ein. Da darf sich Italien nicht wundern, wenn Einlösung erfolgt. Auch durch den Briefträger. Die Altersrente aus beiden Staaten wurde zu Lebzeiten von der DR aufs Konto überwiesen. Vier Jahre nach Tod kommt plötzlich Geld aus Italien ohne Bezug zur ehemaligen Rentenhöhe - trotz Meldung des Todes an DR und italienisches Konsulat. So unverständlich ist die Einlösung nicht.
Quetsch Kommodeam 15.07.2013 | 15:55
Tatsächlich berichtet die Lebengefährtin, sie habe den Italiener (Lebensmittelladen, wo er immer eingekaufte) gefragt. Der konnte nicht richtig lesen - aber es ginge um Rente und was aus Italien käme, sei in Ordnung. Ich will jetzt hier aber keinen Roman erzählen.
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