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Experten-Antwort

Formel für Berechnung der Zurechnungszeit bei EMR gesucht

von Maria S.07.02.2016 | 16:36
1515 Ansichten
5 Antworten

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Hallo! Wie wird die Zurechnungszeit für eine EMR berechnet? Ich suche keine Beispiele, sondern die mathematische Formel. Bisher habe ich die Berechnung wie unten beschrieben verstanden. Wenn ich diese mit meinen aktuellen Rentenzahlen durchführe, erhalte ich aber andere Werte als in meiner Rentenauskunft von der RV. Es stimmt also offenbar etwas nicht - aber was? Spielen evtl. auch beitragsfreie Zeiten wie eine Hochschulausbildung eine Rolle? Oder "Lücken", also beitragsfreie Zeiten ohne Grund? Wie fließen die in die Formel mit ein? Zurechnungszeit = (bisherige Entgeltpunkte / bisherige Monate, in denen Beiträge bezahlt wurden) * fehlende Monate bis zum vollendeten 62.Lebensjahr Die EMR berechnet sich dann wie folgt: EMR = (bisherige Entgeltpunkte + Zurechnungszeit) * Rentenwert) * 0,892

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maria S.,

die Berechnung ist ziemlich umfangreich. Auch wir empfehlen Ihnen deshalb, sich eine Rentenauskunft mit allen Berechnungsanlagen anzufordern.

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4 Antworten

KSCam 07.02.2016 | 16:40
Lassen Sie sich eine Rentenauskunft mit Berechnungsanlagen zusenden. Dann können Sie versuchen die Berechnung zu verstehen und nachzuvollziehen.
zeldaam 07.02.2016 | 18:09
Hallo, eine Formel für die Berechnung der Zurechnungszeit ist leider viel komplexer als die von Ihnen vorgeschlagene Berechnung. Die Formel versteckt sich in den §§ 59 und 71 - 74 des SGB VI : u.a. hier: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Zunächst wären die Anzahl der Kalendermonate der Zurechnungszeit zu bestimmen ( § 59), dann festzustellen, ob der Durchschnitt aus allen Beitragszeiten (Grundbewertung) oder nur aus vollwertigen Beitragszeiten (Vergleichsbewertung mit Günstigerprüfung ohne die letzten 4 Jahre) (§§ 72 - 74 ) günstiger wäre und erst dann die EP für die Zurechnungszeiten nach § 71 zu bestimmen. Ansatzweise kann man diese Berechnung in einer Rentenauskunft mit allen Berechnungsanlagen nachvollziehen (dort Anlage 4). MfG zelda
Christiaanam 07.02.2016 | 19:54
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
(dort Anlage 4).
Anmerkung: 'Anlagen' mit Nr. gibt es leider nicht mehr, heißt nunmehr "Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten" - steht 'übersichtlich' irgendwo links oben ;-) Vergleiche Info auf der BAVers-Seite/Rentenbescheide in „neuem Gewand“: http://56852147.swh.strato-hosting.eu/Aktuelles-aus-der-Praxis/A… Gruß w.
http://www.bavers.de/Aktuelles-aus-der-Praxis/Aktuelles/
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