Hallo Silke,
auch wenn Fallgestaltungen denkbar sind, in denen die Erstellung eines Alltagsprotokolls sinnvoll sein kann, gibt es seitens der Deutschen Rentenversicherung keine generelle Empfehlung, ein solches bei einem EMR-Antrag vorzulegen. Insoweit werden auch keine entsprechenden Vordrucke vorgehalten.