Hallo Herr Klingel,
vor der Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund eines verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes werden alle Versicherten, die noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, aufgefordert, bei ihrem Arbeitgeber nachzufragen, ob dieser ihnen eine leidensgerechte Teilzeittätigkeit anbieten kann. Ich nehme an, dass Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger für diese Nachfrage den Vordruck gesendet hat.