Die Hinzuverdienstgrenzen sind im Rentenbescheid aufgeführt.
Sofern der Deutschen Rentenversicherung eine Beschäftigung oder Tätigkeit bekannt ist, hat die Klärung des Hinzuverdienstes vor der Bescheidserteilung zu erfolgen. Die Erwerbsminderungsrente kann dadurch in der richtigen Höhe (kein, teilweises oder volles Ruhen der Rente) festgestellt werden.
Bei speziellen Rückfragen zum Hinzuverdienst wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.