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Formular G 510

von rezzo1117.01.2011 | 19:31
7169 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Abend, ich war vom 08.01.2009 - 07.07.2010 arbeitslos (ALG1),danach vom 08.07.-15.11.2010 arbeitslos ohne Leistungsbezug. ALG 2 bekomme ich wegen fehlender Bedürftigkeit nicht. Ab 16.11.2010 dann durchgehend bis 31.12.2010 krankgeschrieben, bis mir die KK mitteilte, das eine Krankschreibung bei Familienversicherten nicht erforderlich ist. Im Dezember 2010 stellte ich bei der RV einen Antrag auf med. Rehabilitation, der jetzt im Januar bewilligt wurde. Jetzt zu meiner Frage: Muss ich das Formular G 510 ausfüllen? Denn ich bin ja zur Zeit, jedenfalls nicht "offiziell", arbeitsunfähig (Krankschreibung) und auch nicht arbeitslos/arbeitsuchend , da das AA mich am 15.11.2010 bei der RV (Anrechnungszeiten usw.) abgemeldet hat, noch erhalte ich ALG 2. Also ein Übergangsgeld wäre in meinem Fall nicht zu zahlen. Vielen Dank im voraus!

8 Antworten

Nixam 18.01.2011 | 06:49
Hallo rezzo11! Füllen Sie den Bogen A des Vordrucks G510 aus. An einer Stelle unter Punkt 2 steht: Punkt 2 = Angaben zum Beschäftigungsverhältnis Das 11. Kästchen "...und erhalte wegen fehlender Bedürftigkeit kein Arbeitslosengeld II" bitte ankreuzen!!!! Dann an den RV-Träger absenden. Fertig ist die Sache. Viele Grüsse Nix
KGBam 19.01.2011 | 15:12
lesen Sie mal den Artikel zu facebook und co. im Spiegel 2/2010. Dann erkennen Sie, wer die wirklich Bösen bzgl. Datenmissbrauch sind.
KGBam 19.01.2011 | 15:12
lesen Sie mal den Artikel zu facebook und co. im Spiegel 2/2011. Dann erkennen Sie, wer die wirklich Bösen bzgl. Datenmissbrauch sind.
Sieben Zwergeam 19.01.2011 | 15:54
Dass Ihnen, nach ihrem irreparablen Glatteisschaden noch die Muse bleibt, ständig unter wechselnden Pseudonymen solch einen Stuss zu verzapfen. Eine grandiose Leistung!
Sozialrechtleram 17.01.2011 | 21:09
Ausfüllen, abschicken und auf das Ergebnis warten. Es geht um Geld und nicht um Persönlichkeitsrechte und medizinische Informationen, die mißbraucht werden könnten. Wenn es ums Geld und klare Regeln geht, arbeiten Behörden effizient und korrekt. Geht es um "zweifelhafte" medizinische Sachverhalte, wird ineffizient und zum Teil rechtswidrig gearbeitet. Könnte ja ein Simulant sein, der einen Antrag stellt. Dass der perfekte Simulant diverse behandelnde Ärzte und Klinikteams getäuscht haben muß, was eigentlich fast unmöglich ist, geht in die Köpfe der Bewilliger nicht hinein. Dass der perfekte Simulant auch die Ärzte der DRV täuschen wird, werden die Bürokraten der DRV nie kapieren. Hauptsache es wurde kontrolliert, auch wenn die Kontrolle eh nix ergeben konnte.
Nixam 18.01.2011 | 06:51
Zitat von Sozialrechtler anzeigen
Guten Abend, ich war vom 08.01.2009 - 07.07.2010 arbeitslos (ALG1),danach vom 08.07.-15.11.2010 arbeitslos ohne Leistungsbezug. ALG 2 bekomme ich wegen fehlender Bedürftigkeit nicht. Ab 16.11.2010 dann durchgehend bis 31.12.2010 krankgeschrieben, bis mir die KK mitteilte, das eine Krankschreibung bei Familienversicherten nicht erforderlich ist. Im Dezember 2010 stellte ich bei der RV einen Antrag auf med. Rehabilitation, der jetzt im Januar bewilligt wurde. Jetzt zu meiner Frage: Muss ich das Formular G 510 ausfüllen? Denn ich bin ja zur Zeit, jedenfalls nicht "offiziell", arbeitsunfähig (Krankschreibung) und auch nicht arbeitslos/arbeitsuchend , da das AA mich am 15.11.2010 bei der RV (Anrechnungszeiten usw.) abgemeldet hat, noch erhalte ich ALG 2. Also ein Übergangsgeld wäre in meinem Fall nicht zu zahlen. Vielen Dank im voraus!
Ausfüllen, abschicken und auf das Ergebnis warten. Es geht um Geld und nicht um Persönlichkeitsrechte und medizinische Informationen, die mißbraucht werden könnten. Wenn es ums Geld und klare Regeln geht, arbeiten Behörden effizient und korrekt. Geht es um "zweifelhafte" medizinische Sachverhalte, wird ineffizient und zum Teil rechtswidrig gearbeitet. Könnte ja ein Simulant sein, der einen Antrag stellt. Dass der perfekte Simulant diverse behandelnde Ärzte und Klinikteams getäuscht haben muß, was eigentlich fast unmöglich ist, geht in die Köpfe der Bewilliger nicht hinein. Dass der perfekte Simulant auch die Ärzte der DRV täuschen wird, werden die Bürokraten der DRV nie kapieren. Hauptsache es wurde kontrolliert, auch wenn die Kontrolle eh nix ergeben konnte.
Hallo, lieber Sozialrechtler! Was Sie für einen Müll hier verbrezeln, ist mir völlig schleierhaft. Nix
Sozialrechtleram 18.01.2011 | 21:27
Zitat von Nix anzeigen
Nix schrieb

Guten Abend,

ich war vom 08.01.2009 - 07.07.2010 arbeitslos

(ALG1),danach vom 08.07.-15.11.2010 arbeitslos ohne Leistungsbezug. ALG 2 bekomme ich wegen fehlender Bedürftigkeit nicht. Ab 16.11.2010 dann durchgehend bis 31.12.2010 krankgeschrieben, bis mir die KK mitteilte, das eine Krankschreibung bei Familienversicherten nicht erforderlich ist.

Im Dezember 2010 stellte ich bei der RV einen Antrag auf med. Rehabilitation, der jetzt im Januar bewilligt wurde.

Jetzt zu meiner Frage: Muss ich das Formular G 510 ausfüllen? Denn ich bin ja zur Zeit, jedenfalls nicht "offiziell", arbeitsunfähig (Krankschreibung) und auch nicht arbeitslos/arbeitsuchend , da das AA mich am 15.11.2010 bei der RV (Anrechnungszeiten usw.) abgemeldet hat, noch erhalte ich ALG 2.

Also ein Übergangsgeld wäre in meinem Fall nicht zu zahlen.

Vielen Dank im voraus!

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Ausfüllen, abschicken und auf das Ergebnis warten. Es geht um Geld und nicht um Persönlichkeitsrechte und medizinische Informationen, die mißbraucht werden könnten.

Wenn es ums Geld und klare Regeln geht, arbeiten Behörden effizient und korrekt.

Geht es um "zweifelhafte" medizinische Sachverhalte, wird ineffizient und zum Teil rechtswidrig gearbeitet. Könnte ja ein Simulant sein, der einen Antrag stellt.

Dass der perfekte Simulant diverse behandelnde Ärzte und Klinikteams getäuscht haben muß, was eigentlich fast unmöglich ist, geht in die Köpfe der Bewilliger nicht hinein. Dass der perfekte Simulant auch die Ärzte der DRV täuschen wird, werden die Bürokraten der DRV nie kapieren. Hauptsache es wurde kontrolliert, auch wenn die Kontrolle eh nix ergeben konnte.

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Hallo, lieber Sozialrechtler!

Was Sie für einen Müll hier verbrezeln, ist mir völlig schleierhaft.

Nix

Ausfüllen, abschicken und auf das Ergebnis warten. Es geht um Geld und nicht um Persönlichkeitsrechte und medizinische Informationen, die mißbraucht werden könnten. Wenn es ums Geld und klare Regeln geht, arbeiten Behörden effizient und korrekt. Geht es um "zweifelhafte" medizinische Sachverhalte, wird ineffizient und zum Teil rechtswidrig gearbeitet. Könnte ja ein Simulant sein, der einen Antrag stellt. Dass der perfekte Simulant diverse behandelnde Ärzte und Klinikteams getäuscht haben muß, was eigentlich fast unmöglich ist, geht in die Köpfe der Bewilliger nicht hinein. Dass der perfekte Simulant auch die Ärzte der DRV täuschen wird, werden die Bürokraten der DRV nie kapieren. Hauptsache es wurde kontrolliert, auch wenn die Kontrolle eh nix ergeben konnte.
Hallo, lieber Sozialrechtler! Was Sie für einen Müll hier verbrezeln, ist mir völlig schleierhaft. Nix
Ich dachte, dass ich mich klar zu den Fähigkeiten der Bürokraten in den Amtsstuben der DRV geäußert hätte. Prinzipiell kann ein Computer die Formulare der Sorte G510 bearbeiten. Das Andere können die Bürokraten ohnehin nicht. Allerdings fehlt denen dazu die Fähigkeit, das erkennen zu können.
Fakeam 19.01.2011 | 21:36
Ihre Erkenntnisfähigkeiten hinsichtlich der IP-Adressen sind grandios. Besser noch als die der NSA der USA. Bilden Sie sich jedenfalls in Ihrem psychotischen Zustand und Wahn ein. Macht nichts, der SPD wird Sie irgendwann in den Struppiwagen verfrachten ... .
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