Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Hallo, lieber Sozialrechtler! Was Sie für einen Müll hier verbrezeln, ist mir völlig schleierhaft. NixGuten Abend, ich war vom 08.01.2009 - 07.07.2010 arbeitslos (ALG1),danach vom 08.07.-15.11.2010 arbeitslos ohne Leistungsbezug. ALG 2 bekomme ich wegen fehlender Bedürftigkeit nicht. Ab 16.11.2010 dann durchgehend bis 31.12.2010 krankgeschrieben, bis mir die KK mitteilte, das eine Krankschreibung bei Familienversicherten nicht erforderlich ist. Im Dezember 2010 stellte ich bei der RV einen Antrag auf med. Rehabilitation, der jetzt im Januar bewilligt wurde. Jetzt zu meiner Frage: Muss ich das Formular G 510 ausfüllen? Denn ich bin ja zur Zeit, jedenfalls nicht "offiziell", arbeitsunfähig (Krankschreibung) und auch nicht arbeitslos/arbeitsuchend , da das AA mich am 15.11.2010 bei der RV (Anrechnungszeiten usw.) abgemeldet hat, noch erhalte ich ALG 2. Also ein Übergangsgeld wäre in meinem Fall nicht zu zahlen. Vielen Dank im voraus!Ausfüllen, abschicken und auf das Ergebnis warten. Es geht um Geld und nicht um Persönlichkeitsrechte und medizinische Informationen, die mißbraucht werden könnten. Wenn es ums Geld und klare Regeln geht, arbeiten Behörden effizient und korrekt. Geht es um "zweifelhafte" medizinische Sachverhalte, wird ineffizient und zum Teil rechtswidrig gearbeitet. Könnte ja ein Simulant sein, der einen Antrag stellt. Dass der perfekte Simulant diverse behandelnde Ärzte und Klinikteams getäuscht haben muß, was eigentlich fast unmöglich ist, geht in die Köpfe der Bewilliger nicht hinein. Dass der perfekte Simulant auch die Ärzte der DRV täuschen wird, werden die Bürokraten der DRV nie kapieren. Hauptsache es wurde kontrolliert, auch wenn die Kontrolle eh nix ergeben konnte.
Ich dachte, dass ich mich klar zu den Fähigkeiten der Bürokraten in den Amtsstuben der DRV geäußert hätte. Prinzipiell kann ein Computer die Formulare der Sorte G510 bearbeiten. Das Andere können die Bürokraten ohnehin nicht. Allerdings fehlt denen dazu die Fähigkeit, das erkennen zu können.Ausfüllen, abschicken und auf das Ergebnis warten. Es geht um Geld und nicht um Persönlichkeitsrechte und medizinische Informationen, die mißbraucht werden könnten. Wenn es ums Geld und klare Regeln geht, arbeiten Behörden effizient und korrekt. Geht es um "zweifelhafte" medizinische Sachverhalte, wird ineffizient und zum Teil rechtswidrig gearbeitet. Könnte ja ein Simulant sein, der einen Antrag stellt. Dass der perfekte Simulant diverse behandelnde Ärzte und Klinikteams getäuscht haben muß, was eigentlich fast unmöglich ist, geht in die Köpfe der Bewilliger nicht hinein. Dass der perfekte Simulant auch die Ärzte der DRV täuschen wird, werden die Bürokraten der DRV nie kapieren. Hauptsache es wurde kontrolliert, auch wenn die Kontrolle eh nix ergeben konnte.Hallo, lieber Sozialrechtler! Was Sie für einen Müll hier verbrezeln, ist mir völlig schleierhaft. Nix
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.