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Experten-Antwort

Formular G 560 oder G 586 ?

von Elke Klein01.06.2013 | 14:39
4773 Ansichten
4 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich war vom 01.05.2013 - 29.05.2013 mit meinem Sohn ( 5 Jahre) zur Kinderrehabiliation. Mein Arbeitgeber hat mir in der Zeit weiterhin mein Gehalt bezahlt ( bin Teilzeitkraft in Arztpraxis). Nun möchte ich gerne wissen, welches Formular ich ausfüllen muss, damit mein Chef den entstandenen Ausfall zurück erstattet bekommt. In dem Formular G560 geht es ja nur um den Versicherten und dessen LOhnausfall - aber ich habe mein Gehalt ja weiter bekommen. Über eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar. MfG Elke Klein

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Frau Klein,

eine Verdienstausfallerstattung kommt dann in Betracht, wenn Ihr Arbeitgeber nicht verpflichtet ist Entgeltfortzahlung zu leisten, so dass Sie gezwungen sind unbezahlten Urlaub zu nehmen. Ihnen muss also eine tats. "Einbuße" entstanden sein. Es kann auch keine Erstattung an Arbeitgeber vorgenommen werden, sondern lediglich eine Erstattung des Netto-Einkommensausfalles an Versicherte. In dem Fall des unbezahlten Urlaubs wäre dann der Antrag G 560 zu wählen. Sofern die Bewilligungsunterlagen der Kinderrehabilitation (die ggf. vor dem 01.04.2013 ausgestellt wurden) andere Informationen zum Verdienstausfall enthalten, weisen Sie Ihren Rentenversicherungsträger bitte auf die in den Informationen gemachten Aussagen hin.

Freundliche Grüße

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3 Antworten

Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 03.06.2013 | 12:20
Das Formular G 560 ist ein neu entworfenes Formular beispielsweise für die Abrechnung des Verdienstausfall bei einer bewilligten Haushaltshilfe und ersetzt das bisherige Formular G 586. In Ihrem Fall sind Sie als Begleitperson für die Kinderrehabilitation vorgesehen, für diese Fälle gibt es kein genormtes Formular. Seitens der Sachbearbeitung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz wird derart verfahren, dass ein eigen erstelltes Formular an die Versicherten versendet wird.
Elke Kleinam 03.06.2013 | 18:10
Vielen Dank für Ihre Antworten! - Ich bin bei der DRV Bund Berlin gemeldet. Vielleicht ist es sinnvoll, dass ich dort nochmal anrufe. Denn mein Chef hat mir wie gesagt mein Gehalt wieter gezahlt in der Hoffnung, dieses dann ersetzt zu bekommen. Ob er mir das zahlen und er mich für die Kinderrehabilitation beurlauben musste weiss ich nicht?! Oder ob ich hätte unbezahlten Urlaub nehmen müssen? Irgendwie verstehe ich das ganze nicht. Sorry Trotzdem vielen Dank für Ihre Mühen E. Klein
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 04.06.2013 | 12:22
Zitat von Elke Klein anzeigenausblenden
Für die Zeit der Kinderrehabilitation hätten Sie unbezahlten Urlaub nehmen müssen, da Sie selbst nicht als arbeitsunfähig gelten. Ich denke Ihr Arbeitgeber hat das selbstständig erledigt. Das von Ihrem Arbeitgeber gezahlte Arbeitsentgelt ist für die Dauer der Rehabilitation an diesen zu erstatten.
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