Hallo Suanne,
das von Ihnen genannte Formular G0101 ist hier nicht bekannt. Könnte es sein, dass Sie das Formular G0110 meinten? Unabhängig davon wird seitens der Rentenversicherungsträger im Rehabilitationsverfahren kein aktueller PCR-Test verlangt. Wenn Sie aufgeforderten wurden einen aktuellen PCR-Test vorzulegen beziehungsweise beizufügen, dann wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger und klären mit dem ab, wofür dieser benötigt wird und wer die Kosten für die Durchführung des PCR-Test trägt.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Mitleser,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Der Kurzantrag G0101-00 wurde im Rahmen der Corona-Pandemie entwickelt und war mir momentan entfallen. Hinsichtlich meiner Auskunft bezüglich des PCR-Tests ergeben sich jedoch keine Änderungen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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