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Experten-Antwort

Formular G0101

von Suanne12.09.2022 | 07:59
558 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Wird zum Formular G0101 als Anlage (ausser der ärztlichen Bescheinigung)ein aktueller PCR Test benötigt? Freundliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Suanne,

das von Ihnen genannte Formular G0101 ist hier nicht bekannt. Könnte es sein, dass Sie das Formular G0110 meinten? Unabhängig davon wird seitens der Rentenversicherungsträger im Rehabilitationsverfahren kein aktueller PCR-Test verlangt. Wenn Sie aufgeforderten wurden einen aktuellen PCR-Test vorzulegen beziehungsweise beizufügen, dann wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger und klären mit dem ab, wofür dieser benötigt wird und wer die Kosten für die Durchführung des PCR-Test trägt.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mitleser,

vielen Dank für Ihren Beitrag. Der Kurzantrag G0101-00 wurde im Rahmen der Corona-Pandemie entwickelt und war mir momentan entfallen. Hinsichtlich meiner Auskunft bezüglich des PCR-Tests ergeben sich jedoch keine Änderungen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Mitleseram 12.09.2022 | 10:13
G0101-00 - Kurzantrag auf eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation Dieser bundeseinheitliche Kurzantrag auf eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation sollte an Versicherte ausgehändigt werden, die aufgrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie ihre Rehabilitation nicht abschließen konnten oder die Leistung aufgrund der Betreuung der Kinder abbrechen mussten und bei denen die Notwendigkeit der erneuten, vollständigen Bewilligung gesehen wird.
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