Hallo Bettina,
Das Formular G0842 kann sowohl als Folgebescheinigung als auch als Abschlussbescheinigung verwendet werden.
Ob Sie es bereits während der Leistung als Folgebescheinigung einreichen möchten und dann nochmal nach Abschluss der Wiedereingliederung oder ob Sie es ausschließlich nach Abschluss der Wiedereingliederung einreichen möchten, liegt ganz alleine bei Ihnen.
Sie sollten sich dabei nur vergegenwärtigen, dass Sie Ihr Übergangsgeld erst rückwirkend nach Prüfung des von Ihnen zugesandten vollständig ausgefüllten und von Ihrem Arbeitgeber bestätigten G0842 erhalten.
Wenn Ihnen dies bewusst ist, dann reicht es aus, wenn Sie den vollständig ausgefüllten und von Ihrem Arbeitgeber bestätigten G0842 erst nach Abschluss der stufenweise Wiedereingliederung bei der DRV einreichen.