Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenSofern Ihnen der Vordruck durch die zuständige Sachbearbeitung der Deutschen Rentenversicherung übersandt wurde, können Sie den betreffenden Monat dort erfragen, ansonsten wenden Sie sich bitte an Ihren Mitarbeiter.
Das Nettoarbeitsentgelt ist das um die gesetzlichen Abzüge (Lohnsteuer und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag sowie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung) verminderte Bruttoarbeitsentgelt einschließlich der Sachbezüge, jedoch ohne einmalig gezahltes Arbeitsentgelt und ohne ggf. gezahltes und in der Lohnsteueranmeldung abgesetztes Kindergeld. Beiträge aus beitragsfreier Entgeltumwandlung zählen nicht zum Nettoarbeitsentgelt.
Soweit die Nachtarbeitszuschläge steuer- und sv-frei sind, sind diese rauszurechnen.
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