Das Formular Hinzuverdienst wird benötigt, um zu ermitteln, ob eine eventuell rückwirkend bewilligte Rente voll ausgezahlt werden kann oder ob während dessen Einkünfte erzielt wurden, welche auf die Rente anzurechnen sind und diese deshalb vermindern.
Die Erwerbsminderungsrente errechnet sich immer aus ALLEN Beitragszahlungen und Zeiten, die bis zum Eintritt der Erwerbsminderung (sogenannter Leistungsfall) zurückgelegt wurden sowie der sogenannten Zurechnungszeit, welche für die Zukunft noch fiktive Zeiten dazu rechnet, weil Sie aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Rente gehen.
Zu beachten ist außerdem, dass es sich bei den Beträgen in der Renteninformation/Rentenauskunft immer um Beträge vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung handelt und vor Steuern.