Guten Tag aletz1,
im Zuge eines Rentenantragsverfahrens wird geklärt, wie der Rentenantragsteller/ die Rentenantragstellerin während des Verfahrens bzw. nach Beginn einer Rente kranken- bzw. pflegeversichert ist. Dazu füllt die Antragstellerin/ der Antragsteller zusammen mit den übrigen Antragsformularen auch ein Formular „Meldung zur Krankenversicherung der Rentner(KVdR)“(R 810) aus bzw. die antragaufnehmende Stelle übernimmt das für die Antragstellerin/ den Antragsteller. Dieses Formular wird dann in der Regel an die gesetzliche Krankenkasse weitergeleitet, bei der die Antragstellerin/ der Antragsteller aktuell versichert ist bzw. zuletzt versichert war. Aufgrund dieser Meldung prüft man dort, ob die Antragstellerin/ der Antragsteller nach Beginn der Rente dort pflichtversichert, freiwillig versichert oder gar nicht versichert ist. Das Ergebnis dieser Prüfung übermittelt die gesetzliche Krankenkasse auf maschinellem Wege an den zuständigen Rentenversicherungsträger.
Das oben beschriebene Verfahren wird parallel zum übrigen Rentenantragsverfahren durchgeführt, also unabhängig davon, ob eine Renten bewilligt wird oder nicht.
Ein Rentenbescheid kann in der Regel jedoch erst erstellt werden, wenn die o.a. maschinelle Meldung seitens der gesetzlichen Krankenkasse beim Rentenversicherungsträger eingegangen ist.
Weitere Informationen zum Thema befinden sich
-in der Informationsbroschüre „Rentner und ihre Krankenversicherung“
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/rentner_und_ihre_krankenversicherung.html
- im „Merkblatt Krankenversicherung der Rentner und Pflegeversicherung“
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/R0815.html
- im Formular „Meldung zur Krankenversicherung der Rentner“ (R 810)
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/R0810.html