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Experten-Antwort

Formular R0100 und die Kontenklärung

von Kurz vor Rente08.02.2020 | 17:50
608 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Leute und Experten. Ich habe schon seit Jahren ein geklärtes Rentenkonto. Zurzeit sitze ich vor dem Rentantrag R0100 und frage mich, weshalb ich aus den vergangen 45 Jahren alle Kranken - und Arbeitslos-Zeiten aufführen soll. Das steht doch schon alles im Rentenkonto. Mal davon abgesehen, dass ich die Zeiten nicht mehr nachweisen kann. Warum auch! Ich habe ja eine geklärtes Rentenkonto! Vielen Dank für eure Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.02.2020 | 11:48

Hallo Kurz vor Rente,

ich kann mich nur "Berater" anschließen und den Hinweis geben, dass alle Zeiten, die bereits im Versicherungsverlauf enthalten sind, als geklärt gelten und nicht nochmal beantwortet werden müssen.

Zeiten für die Krankengeld gezahlt wurde, sind Pflichtbeitragszeiten (§ 3 Nr. 3 SGB VI) und werden als solche im Versicherungsverlauf auch dargestellt. Wenn Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages benötigen, können Sie gern unsere Auskunfts- und Beratungsstellen nutzen. Im Internet finden Sie unter Beratungsstellensuche die für Sie nächstliegende: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Mitteldeutschland/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratungsstellensuche/beratungsstellensuche_node.html

Dort können Sie auch gleich einen Termin für die Antragaufnahme buchen.

3 Antworten

VAam 08.02.2020 | 18:17
Es handelt sich bei diesen Fragen um Regressfragen, nicht um die erstmalige Geltendmachung. Wird also nur relevant, soweit eine dementsprechende Zahlung mit einem Rentenanspruch ZEITGLEICH zusammenfällt.
Kurz vor Renteam 08.02.2020 | 18:02
Nachtrag: Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich meine nicht die Krankzeiten (gelber Schein), sondern die Zeiten für die Krankengeld geflossen ist.
Berateram 09.02.2020 | 08:08
Es müssen nur Zeiten angegeben werden, die noch in Ihrem Versicherungsverlauf fehlen. Sollte dieser komplett sein (wie Sie angeben), müssen Sie auch keine weiteren Angaben dazu machen und können entsprechende Fragen verneinen. Allerdings müssen Sie ja den Antrag auch nicht selber stellen, sondern könnten das auch den Mitarbeitern Ihres kommunalen Versicherungsamtes, der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung oder einem ehrenamtlichen Versichertenberater überlassen.
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