Hallo Kurz vor Rente,
ich kann mich nur "Berater" anschließen und den Hinweis geben, dass alle Zeiten, die bereits im Versicherungsverlauf enthalten sind, als geklärt gelten und nicht nochmal beantwortet werden müssen.
Zeiten für die Krankengeld gezahlt wurde, sind Pflichtbeitragszeiten (§ 3 Nr. 3 SGB VI) und werden als solche im Versicherungsverlauf auch dargestellt. Wenn Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages benötigen, können Sie gern unsere Auskunfts- und Beratungsstellen nutzen. Im Internet finden Sie unter Beratungsstellensuche die für Sie nächstliegende: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Mitteldeutschland/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratungsstellensuche/beratungsstellensuche_node.html
Dort können Sie auch gleich einen Termin für die Antragaufnahme buchen.