Hallo Marielu,
die angesprochenen Fragen beziehen sich immer auf Ihre aktuelle Situation. Theoretisch wäre es zumindest bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung möglich, dass Sie parallel Krankengeld, Arbeitslosengeld oder andere Leistungen erhalten.
Sie sollen also nicht das Gleiche wie im Erstantrag angeben, sondern lediglich Sachverhalte bei oder unmittelbar vor dem Weitergewährungsantrag.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung