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Experten-Antwort

Formular R3302 wieviele Seiten?

von Melanie0219.03.2011 | 00:53
1894 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, wieviele Seiten hat dieses Formular vom Beratungsärztlichen Dienst? LG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.03.2011 | 08:46

Hallo Melanie02,

da es sich hier um ein internes Formular der DRV Bund handelt, welches ich nicht kenne, kann ich die Frage leider nicht exakt beantworten. Es sieht aber schon danach aus, als ob hier ein Blatt vergessen worden ist. Also fragen Sie doch einfach mal beim zuständigen Sachbearbeiter nach, sicher finden Sie auf dem Anschreiben eine Telefonnummer.

6 Antworten

Dummfrageram 19.03.2011 | 08:10
45 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mal ehrlich, geht´s noch? Meinen Sie, es kennt jemand die internen Formulare eines von Ihnen noch nicht einmal benannten Leistungsträgers? Für so einen Quatsch ist das Forum nun wirklich nicht gedacht.
Clemensam 19.03.2011 | 14:08
Fordern Sie das Formular am besten an und zählen Sie selbst! Haben Sie noch andere Probleme?
Melanie02am 19.03.2011 | 16:48
Ich habe bei der DRV Bund die Stellungnahme vom Beratungsärztlichen Dienst angefordert und bekam nur 2 Blätter über diese Formular und da steht Nr. 2.3 und dann geht es auf der nächsten Seite schon mit der Nr. 4 weiter. Und auf der 2 Seite steht bitte wenden!
DummAntworteram 19.03.2011 | 16:58
suchen sie sich doch ein anderes Hobby als solch blöden Kommentare abzugeben. 45 Seiten braucht der beratungsärztliche Dienst bei ihnen bestimmt!
Sozialröchler?am 19.03.2011 | 17:32
Sie können Akteneinsicht begehren und sich das Original ansehen, wenn Sie weiter keine Hobbys haben. Jedenfalls entspricht der Beitrag hinsichtlich der Blödheit der zuvor gestellten Frage. Wie man in den Wald hineinruft, so hallt es dann auch heraus.
chrisam 20.03.2011 | 18:36
Offensichtlich wurde vergessen, die Rückseiten der von Ihnen angesprochenen Stellungnahme zu kopieren. Fordern Sie also die vollständigen Unterlagen (Seiten 1 bis 4), mit Hinweis auf dieses Versehen, erneut an.
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