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Experten-Antwort

Formular R616 Fragebogen zur Waisenrente

von Leo24.06.2014 | 07:02
3292 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich helfe gerade in Thailand einer Thai-Witwe beim Ausfüllen des Witwenrentenantrages. Ein Kind hat Anspruch auf Halbwaisenrente. In o.g. Formular soll die Schule Angaben zum Unterricht machen, in der Schule ist aber keiner der Deutschen Sprache mächtig. Was Tun? Eine separate Bescheinigung mit ähnlichem Inhalt?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Leo,

der Rentenversicherungsträger kann vom Berechtigten, die Übersetzung der in fremder Sprache abgefassten Anträge, Eingaben, Belege, Urkunden oder sonstigen Schriftstücke innerhalb einer bestimmten Frist verlangen, wenn der Sachbearbeiter aufgrund seiner Sprachkenntnisse nicht in der Lage ist, den Inhalt der eingereichten Unterlagen zu verstehen.

Um den Rentenantrag zügig bearbeiten zu können, sollten Sie die Bestätigung der Schule, oder eine vergleichbare Schulbescheinigung übersetzen lassen und die Übersetzung dem Antrag beizufügen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Leo,

bei der Beantwortung Ihrer Frage haben wir uns an § 19 SGB X und der Arbeitsanweisung hierzu, siehe unter folgendem Link,

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB10_19R5 ,

orientiert. Sofern das Dokument in englischer Sprache verfasst sein sollte kann der Rentenversicherungsträger vermutlich auch ohne Übersetzung die notwendigen Angaben aus dem Schreiben erschließen. Eine Garantie, ob es tatsächlich funktionieren wird oder die Bearbeitung sich hierdurch zumindest nicht weiter verzögern wird, kann Ihnen an dieser Stelle nicht gegeben werden.

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3 Antworten

Fritzam 24.06.2014 | 07:58
Da Sie ja der deutschen Sprache mächtig sind, füllen Sie das Formular aus und lassen es von der Schule bestätigen. Aber nicht mogeln :-)
Hörnchenam 24.06.2014 | 10:52
Ich denke mal beides ist ok. Sie können ja vielleicht mit in die Schule und dort mit den Leuten zusammen den Vordruck ausfüllen. Ansonsten wäre auch eine Schulbescheinigung, in der die Angaben drinstehen, die im R 616 gefordert sind, auch ok. Allerdings müßte dann die Rentenversicherung die Bescheinigung erst mal zum Übersetzer geben. Das kostet halt Zeit.
Leoam 24.06.2014 | 16:53
Das verwundert mich jetzt etwas. da ich hier vor wenigen Tagen noch die Antwort erhielt, dass die Rentenversicherung z.B. Urkunden selbst übersetzen lässt. Die Schulbescheinigung z. B. würde in Englisch verfasst. Das müsste doch ohne Übersetzung gehen, oder? Problem ist hier in Thailand, dass man nicht so einfach einem Übersetzer die Unterlagen schicken und gegen Überweisung übersetzen lassen kann. Der nächste z. B. von der Botschaft anerkannte Übersetzer ist ca. 350 km entfernt.
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