Hallo Leo,
der Rentenversicherungsträger kann vom Berechtigten, die Übersetzung der in fremder Sprache abgefassten Anträge, Eingaben, Belege, Urkunden oder sonstigen Schriftstücke innerhalb einer bestimmten Frist verlangen, wenn der Sachbearbeiter aufgrund seiner Sprachkenntnisse nicht in der Lage ist, den Inhalt der eingereichten Unterlagen zu verstehen.
Um den Rentenantrag zügig bearbeiten zu können, sollten Sie die Bestätigung der Schule, oder eine vergleichbare Schulbescheinigung übersetzen lassen und die Übersetzung dem Antrag beizufügen.