Hallo Armin,
ja, die Zeiten können Sie problemlos „nachmelden“. Ggf. sollten Sie in diesem Zusammenhang - wie von „W°lfgang“ bereits empfohlen - auch gleich eine komplette Kontenklärung durchführen lassen. Hierzu können Sie sich auch an eine Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe wenden oder die Onlinedienste der Deutschen Rentenversicherung unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/online-dienste_node.html nutzen.