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Formulare

von Thea02.03.2019 | 07:51
151 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Morgen, bei der DRV kann jeder sehr viele Formulare bekommen oder muss diese ausfüllen. Falls eine Dauerrente überprüft wird, welches Formular muss dann ausgefüllt werden? Oder wie würde eine solche Rente überprüft? Danke an alle Thea

7 Antworten

DerKleineam 02.03.2019 | 09:46
Hallo, mit Dauerrente meinen Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung? Renten wegen Erwerbsminderung werden in der Regel auf Zeit bzw. bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet. Im Rentenbescheid müsste im Falle einer Befristung ein entsprechender Hinweis ersichtlich sein. Soweit eine Befristung erfolgt ist, endet die Rente mit Ablauf dieser Frist, sofern keine Verlängerung beantragt wird. Eine Verlängerung kann mit dem Vordruck R0120 beantragt werden. Diesen kann man sich aus dem Internet z.B. auf der Seite der DRV herunterladen oder bei der DRV mittels Anruf anfordern und zusenden lassen. Eine Überprüfung von Erwerbsminderungsrenten - z.B. als Dauerrente oder vor Fristablauf - erfolgt vermutlich nur bei Kenntnisnahme von Tatsachen, dass eine Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt. Mögliche Gründe könnten z.B. die Verbesserung des Gesundheitszustandes sein oder die Aufnahme einer Beschäftigung. Für einen Entzug einer solchen Rente wäre aber wahrscheinlich eine neue Untersuchung mit anschließender Anhörung erforderlich. Wenn Sie sich unsicher sind, suchen eine der Beratungsstellen der DRV auf oder rufen Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter an. lG
Der große am 02.03.2019 | 12:16
Zitat von DerKleine anzeigen
In einem Rentenbescheid, welcher eine EMR auf unbestimmte Dauer attestiert, steht prinzipiell geschrieben, dass die RV verpflichtet ist von Zeit zu Zeit eine Überprüfung durchzuführen. Also nicht nur bei "Verdachtsmomenten", sondern generell.
KSCam 02.03.2019 | 12:24
Wenn eine Dauerrente überprüft wird, wird Ihnen die DRV im konkreten Einzelfall irgendwann mitteilen, was man von Ihnen wissen will. Also abwarten und Tee trinken. Was hilft es Ihnen zu wissen, dass Sie in 3 oder 5 Jahren vielleicht irgendein Formular ausfüllen sollen?
Der große am 02.03.2019 | 17:31
Hallo.,bei mir steht das Datum, bis wann die Dauerrente längstens gewährt wird, dann folgen sämtliche Rechtsbehelfsbelehrungen, dann kommt die Mitwirkungspflichten und da gibt es einen Absatz weitere Hinweise. Dort steht wird meine EM in Zukunft überprüft. Dann der Passus von Zeit zu Zeit oder bei Arbeitsaufnahme. Gucken Sie Ihren Bescheid mal in Ruhe durch, meine RV ist die Knappschaft, aber ich denke andere Träger werden es auch so handhaben.
Der große am 02.03.2019 | 12:29
Die Formulare für eine solche Rentenüberprüfung können unterschiedlicher Natur sein. I. d. R.ist es ein Fragebogen zum Ankreuzen. Es wird nach dem Gesundheitszustand gefragt =besser/nicht besser, wenn ja inwiefern, nach den Ärzten die man konsultiert und in welchem Zeitrahmen. Dazu Klinik Aufenthalte der letzten 2 Jahre plus eine Schweigepflichtentbindung, falls die RV Fragen dazu hätte. Das ist eigentlich schon alles. Und natürlich die Frage, ob man einer Beschäftigung mit nachgeht oder gegangen ist. Alles ankreuzen, unterschreiben und zur schicken! Fertig.
Anneam 02.03.2019 | 16:41
Hallo, mit Dauerrente meinen Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung? Renten wegen Erwerbsminderung werden in der Regel auf Zeit bzw. bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet. Im Rentenbescheid müsste im Falle einer Befristung ein entsprechender Hinweis ersichtlich sein. Soweit eine Befristung erfolgt ist, endet die Rente mit Ablauf dieser Frist, sofern keine Verlängerung beantragt wird. Eine Verlängerung kann mit dem Vordruck R0120 beantragt werden. Diesen kann man sich aus dem Internet z.B. auf der Seite der DRV herunterladen oder bei der DRV mittels Anruf anfordern und zusenden lassen. Eine Überprüfung von Erwerbsminderungsrenten - z.B. als Dauerrente oder vor Fristablauf - erfolgt vermutlich nur bei Kenntnisnahme von Tatsachen, dass eine Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt. Mögliche Gründe könnten z.B. die Verbesserung des Gesundheitszustandes sein oder die Aufnahme einer Beschäftigung. Für einen Entzug einer solchen Rente wäre aber wahrscheinlich eine neue Untersuchung mit anschließender Anhörung erforderlich. Wenn Sie sich unsicher sind, suchen eine der Beratungsstellen der DRV auf oder rufen Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter an. lG
In einem Rentenbescheid, welcher eine EMR auf unbestimmte Dauer attestiert, steht prinzipiell geschrieben, dass die RV verpflichtet ist von Zeit zu Zeit eine Überprüfung durchzuführen. Also nicht nur bei "Verdachtsmomenten", sondern generell.
@ Der große....... Wo steht das bitte??? In meinem Rentenbescheid finde ich diese Formulierung nicht.
Der große am 02.03.2019 | 17:43
Denn irgendwo műsste ja auch bei Ihnen eine Erläuterung sein, unter welchen Bedingungen diese Rente entzogen werden kann.
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