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@ Der große....... Wo steht das bitte??? In meinem Rentenbescheid finde ich diese Formulierung nicht.Hallo, mit Dauerrente meinen Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung? Renten wegen Erwerbsminderung werden in der Regel auf Zeit bzw. bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet. Im Rentenbescheid müsste im Falle einer Befristung ein entsprechender Hinweis ersichtlich sein. Soweit eine Befristung erfolgt ist, endet die Rente mit Ablauf dieser Frist, sofern keine Verlängerung beantragt wird. Eine Verlängerung kann mit dem Vordruck R0120 beantragt werden. Diesen kann man sich aus dem Internet z.B. auf der Seite der DRV herunterladen oder bei der DRV mittels Anruf anfordern und zusenden lassen. Eine Überprüfung von Erwerbsminderungsrenten - z.B. als Dauerrente oder vor Fristablauf - erfolgt vermutlich nur bei Kenntnisnahme von Tatsachen, dass eine Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt. Mögliche Gründe könnten z.B. die Verbesserung des Gesundheitszustandes sein oder die Aufnahme einer Beschäftigung. Für einen Entzug einer solchen Rente wäre aber wahrscheinlich eine neue Untersuchung mit anschließender Anhörung erforderlich. Wenn Sie sich unsicher sind, suchen eine der Beratungsstellen der DRV auf oder rufen Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter an. lGIn einem Rentenbescheid, welcher eine EMR auf unbestimmte Dauer attestiert, steht prinzipiell geschrieben, dass die RV verpflichtet ist von Zeit zu Zeit eine Überprüfung durchzuführen. Also nicht nur bei "Verdachtsmomenten", sondern generell.
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