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Experten-Antwort

Formulare kopierbar?

von Sebastian25.07.2016 | 19:55
1572 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Anscheinend werden neue Fragen schneller beantwortet wie alte?? Die Reihenfolge ist echt nicht nachvollziebar, würde ja nichts sagen wenns was kompliziertes wäre Deshalb nochmal meine Frage vom 20.7.16 an die Experten: Hallo Ich hab die Unterlagen zur EM Rentenverlängerung bekommen. Dabei ist auch ein Formular Befundbericht und Abrechnung für Arzt. Darf ich die 2 Formulare kopieren und noch einem 2. Facharzt geben da mein Ortophäde leider grundsätzlich keine Berichte an den Hausarzt schreibt. Aber es wären beide Berichte wichtig. Oder ist die Abrechnung an die DRV nur von einem Arzt erlaubt? Danke dür Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sebastian,

bitte schildern Sie den Sachverhalt Ihrer zuständigen Sachbearbeitung und klären vorab, ob Sie gleich zwei Befundberichte einreichen sollen. Dann wird es auch keine Probleme mit der Abrechnung geben.

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7 Antworten

Herz1952am 25.07.2016 | 20:02
Hallo Sebastian, ich habe Ihre Frage doch kompetent beantwortet: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
Rentensputnikam 25.07.2016 | 20:52
Herz1952? Sie sind noch in diesem Forum? Dass Sie sich nach Ihren politischen Äußerungen vom Wochenende ( in der Zwischenzeit gelöscht) nicht schämen. Ich hoffe man erwischt Sie bald und macht Sie in diesem Forum mundtot. Sollte jemand anders Ihren Namen benutzt haben, wäre es besser, Sie nutzen künftig einen anderen! Mit Ihrem Namen werden regelmäßige Nutzer dieses Forums keine guten Erinnerungen verbinden.
Frau Wagneram 25.07.2016 | 21:41
Hallo Sebastian, sämtl. Formulare u.a.auch "Anforderung eines Befundberichtes" kann man i.d.R. selbst über die Internetseite der DRV downloaden bzw. ausdrucken. Wenn man also mehrere Fachärzte hat, sollte das Mehrfachdrucken, also auch Kopieren in deinem Fall keine Hürde sein. Geht ja schließlich um deine Erkrankung(en) bzw. verschiedenen Facharztbefunde. LG
Herz1952am 25.07.2016 | 21:50
Rentensputnik, das ist leider nicht zu vermeiden. Ich könnte jederzeit auch Ihren Namen benutzen, oder Ihren neuen Namen. Eine Verwechslung ist nur durch Bekanntgabe der E-Mail-Adresse in Verbindung mit einem Passwort, das wiederum ein x-beliebiges sein könnte. Das hätte allerdings den Vorteil, dass das Passwort nur vom Inhaber der E-Mail-Adresse verwendet werden könnte. Dieses wiederum könnte natürlich auch als Name des Forum Teilnehmers verwendet werden. Dies hätte allerdings den Nachteil, dass Sie beim Antworten auch dieses - vielleicht sehr komplizierte Wort - verwenden müssten. Es gibt natürlich auch Foren bei denen das Einloggen aus E-Mail-Adresse und Passwort besteht und man noch einen Klar- oder auch Nicknamen verwenden kann. Viele Fragende würde alleine schon die Bekanntgabe der E-Mail-Adresse im Forum abschrecken, obwohl diese Adresse nur die Administratoren kennen würden. In diesem Fall könnte sogar sein, dass das Fake-Herz sogar den Link eingegeben hat, der schon bei der ersten Frage die Antwort war. Allerdings hat dieser Link den Fragenden noch nicht zufriedenstellen können. Ich kann mir jetzt auch nicht die Mühe machen, das zu prüfen. Ich bitte um Verständnis hierfür. Es soll laut Administratoren für alle, die eine Problem haben sozusagen "barrierefrei" sein. Mit all seinen Vor- und leider auch Nachteilen. Gruß
Sebastianam 25.07.2016 | 21:56
Hallo Frau Wagner, Danke für ihre Antwort. Ich denke eigentlich auch so. Ich möchte nur nicht das mein Ortophäde Probleme mit der Abrechnung bei der DRV bekommt weil es vielleicht eine Vorgabe gibt. Das möchte ich eben vom Experten wissen. Gibt es ein Limit für das abrechnen von Befundberichten pro Antrag?
Oldenburgeram 26.07.2016 | 07:15
Hallo, Sebastian. Nicht alles Fragen können vom Experten hier eindeutig beantwortet werden. Das liegt teilweise daran, dass die einzelnen Rentenversicherungsträger unterschiedliche Ansichten haben und Regelungen unterschiedlich auslegen. Außerdem ist Ihre Anfrage sehr einzelfallbezogen. Der Rentenversicherungsträger wird sich nicht unbedingt gegen einen zweiten Befundbericht sperren und ihn in vielen Fällen sicher auch anstandslos vergüten. Es ist aber auch möglich, dass der Rentenversicherungsträger es nicht einsieht, wenn Sie eigenmächtig und unaufgefordert weitere Befundberichte einholen. Nicht alle Fragen lassen sich hier also "expertenmäßig" beantworten. Fügen Sie einfach einen zweiten Befundbericht, da es in Ihrem Fall meines Erachtens durchaus sinnvoll ist und freuen Sie sich anschließend, wenn auch die Kosten vom Rentenversicherungsträger übernommen werden. Ich denke, es ist für den Träger einfacher, die Kosten an den Arzt zu überweisen als Ihnen den zweiten Befundbericht zu verweigern. Auch das spielt bei der Entscheidung oftmals eine Rolle. Wenn Ihnen das zu "heiß" ist, weisen Sie einfach ausdrücklich auf Ihre laufende Behandlung beim Facharzt hin und bitten Sie um Einholung weiterer Unterlagen von dort, wenn Sie dort in laufender Behandlung sind. Gruß, Oldenburg
Schlaubi123am 26.07.2016 | 06:05
Die DRV schickt nur so viele Befundberichte "raus", wie sie denkt, dass benötigt werden. Für jeden nicht von der DRV übersandten Befundbericht werden daher die Kosten NICHT von der DRV übernommen! Daher sind Befundberichte nicht aus dem Internet downzuloaden und werden bei Kopien nicht von der DRV bezahlt. Diese Kosten muss dann der Versicherte selbst übernehmen! Ansonsten würden manche Versicherte 10 Befundberichte einreichen und die DRV müsste bezahlen!
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