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Experten-Antwort

Fortführung der Bruttoentgeltumwandlung nach der Geburt eines Kindes

von Harald Seitz02.10.2012 | 09:00
1881 Ansichten
4 Antworten

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Meine Frau macht über den Arbeitgeber eine Bruttoentgeltumwandlung. Ist es sinnvoll diese nach der Geburt eines Kindes und Erziehungsurlaub von 3 Jahren fortzuführen oder ruhend stellen zu lassen? Sie hätte bei Fortführung keine steuerlichen Vorteile, da Sie kein Arbeitsentgelt mehr verdient und somit auch kein Steuern zahlt und einen Steuervorteil hat, oder? Eine private Fortzahlung müsste gehen, würde Ihr aber keine Steuervorteile bringen, oder?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Harald Seitz,

ob eine private Fortzahlung der Beiträge möglich ist, sollten Sie mit der betreffenden Pensionskasse klären. Hinsichtlich Ihrer steuerrechtlichen Frage kann ich Sie im Übrigen nur an Ihr zuständiges Finanzamt oder einen Steuerberater verweisen.

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3 Antworten

Spinnenmannam 02.10.2012 | 23:19
Ohne Beschäftigungsverhältnis zahlen sie mangels Lohn- oder Gehalt auch keine Sozialabgaben (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung) und Steuern. Deshalb haben sie auch keine Freibeträge mehr für Steuern und Sozialabgaben. Private Fortzahlung bei einer Pensionskasse käme für mich nicht in Frage. Da sie kein Einkommen haben und damit keine Steuern zahlen, können sie auch keine Steuern sparen. Wenn sie privat fortführen, sie also das Geld aus ehemals versteuertem Einkommen nehmen, zahlen sie insoweit 2mal Sozialabgaben. Denn wenn die Pensionskasse einmal Rente zahlt, müssen sie als gesetzlich Krankenversicherter auf die Rentenzahlungen ca. 17,5 % Sozialabgaben zahlen und zwar auch insoweit sie ihre Rente privat angespart haben. Anders wäre dies nur bei der Direktversicherung. Allerdings muß man da den Vertrag auf sich umschreiben lassen. Am besten lassen sie sich da genau von ihrer Pensionskasse oder Direktversicherung beraten.
Spinnenmannam 02.10.2012 | 23:29
Einen steuerlichen Vorteil sehe ich nur dadurch, daß die nicht arbeitende Ehefrau im Rahmen der gemeinsamen Veranlagung bzw. im Rahmen einer günstigen Steuerklasse Steuerersparnisse ermöglicht.
Spinnenmannam 03.10.2012 | 13:40
RE: Fortführung der Bruttoentgeltumwandlung nach der Geburt eines Kindes Ohne Beschäftigungsverhältnis zahlen sie mangels Lohn- oder Gehalt auch keine Sozialabgaben (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung) und Steuern. Deshalb haben sie auch keine Freibeträge mehr für Steuern und Sozialabgaben. Private Fortzahlung bei einer Pensionskasse käme für mich nicht in Frage. Da sie kein Einkommen haben und damit keine Steuern zahlen, können sie auch keine Steuern sparen. Wenn sie privat fortführen, sie also das Geld aus ehemals versteuertem und (sozialversicherungs-)verbeitragtem Einkommen nehmen, zahlen sie insoweit 2mal Sozialabgaben. Denn wenn die Pensionskasse einmal Rente zahlt, müssen sie als gesetzlich Krankenversicherter auf die Rentenzahlungen ca. 17,5 % Sozialabgaben zahlen und zwar auch insoweit sie ihre Rente privat angespart haben. Anders wäre dies nur bei der Direktversicherung. Allerdings muß man da den Vertrag auf sich umschreiben lassen.
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