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Experten-Antwort

Fortsetzung ambulanter Psychotherapie während teilstationärer / ambulanter Reha

von Andrea21.02.2024 | 08:08
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6 Antworten

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Guten Morgen, muss man eine von der GKV finanzierte ambulante Psychotherapie während einer von der DRV finanzierten mehrmonatigen teilstationären/ambulanten Reha unterbrechen? Die Reha läuft bis zu 9 Monate (Summe medizinischer und arbeitsbezogener Teil), eine so lange Unterbrechung der ambulanten Therapie wäre sehr ungünstig. Zeitlich würde es gehen, da die Reha am Nachmittag endet. Die Reha-Einrichtung wusste dazu nichts, die Mitarbeiterin der DRV am Telefon meinte, das sei Sache der Krankenkasse. Es geht bei beiden Therapien um dieselbe psychiatrische Problematik, der Fokus ist aber nicht derselbe. Vielen Dank & schönen Tag

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andrea,

 

Wir können in diesem Forum nur Auskünfte auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung erteilen.

 

Bitte wenden Sie sich bezüglich der Möglichkeit einer parallel zur Leistung zur Teilhabe stattfindenden ambulanten Therapie (durch die KV) direkt an Ihre zuständige Krankenkasse.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

das gehtam 21.02.2024 | 08:12
Wenn für Ihre Therapeuten nichts dagegenspricht, ist das machbar. Und natürlich, wenn Sie es eher als hilfreich als als eine Zusatzbelastung empfinden. Solange keine Reha-Zeiten wegfallen müssen wegen der ambulanten Therapie, ist es sogar für DRV und die Reha-Einrichtung "uninteressant", was Sie in Ihrer Freizeit machen. Nicht falsch verstehen: es ist gut, dass Sie die ambulante Therapie weiter verfolgen, aber da "Freizeit" für die DRV nicht relevant.
gut überlegenam 21.02.2024 | 08:26
Hallo Andrea, so wie es sich liest handelt es sich bei der DRV-Reha eher um eine 'berufliche' Maßnahme (?). Mit medizinscher Abklärung, wie weit sie leistungsfähig sind und dann Arbeitserprobungen. (?). Dann wäre der Focus sicherlich ein anderer als eine Langzeit-Psychotherapie. Sie sollten deshalb mit Ihrer zuständigen Psychotherapeutin sprechen, wie sich das sinnvoll 'vereinbaren' lässt. Und zu beachten wäre sicherlich auch, ob Sie während der DRV-Reha Übergangsgeld von der DRV bekommen, diese Sie also 'finanziert' und dann könnte es Probleme mit parallelen Krankenkassenleistungen geben. Das also sollten Sie vor allem dann mit der Krankenkasse klären (was ja auch bereits Ihnen am Telefon gesagt wurde) Ansonsten hat die DRV Ihnen mit Bewilligung der Reha ebenfalls einen 'Fachberater Rehabilitation' zugeteilt, der dafür zuständig ist, alle Fragen rund um die Reha mit Ihnen zu klären. Das sollten Sie auch nutzen, denn das ist zielführender als in einem Forum, in dem niemand Einblick in Ihre Unterlagen hat.
Andreaam 21.02.2024 | 08:46
Zitat von gut überlegen anzeigenausblenden
Vielen Dank für Ihre Antwort! Ja, es ist nach langer Krankheit mit AU & Aussteuerung eine Reha, die vom ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur angeraten wurde. Grundsätzlich könnte ich auch eine "normale" Reha von 3-5 Wochen machen, aber das Konzept des Trägers - ambulant, länger angelegt, erst medizinisch, dann Arbeitserprobung in Praktika - hat sich für mich sehr gut angehört und es klingt als würde man da echt was mitnehmen können. Trotzdem ist mir die ambulante Psychotherapie, auf die ich sehr lange gewartet habe, wichtig. Einen Fachberater habe ich noch nicht, es geht momentan darum, ob ich die Einrichtung überhaupt als Wunschklinik angeben soll, wenn ich dafür die ambulante Psychotherapie für 9 Monate "opfern" müsste. Liebe Grüße
gut überlegenam 21.02.2024 | 09:01
Zitat von Andrea anzeigenausblenden
Dann trotzdem nochmals der Hinweis, dass mit der Krankenkasse zu klären wäre, ob die ein Problem damit hätte. Dass es zeitlich 'machbar' wäre (tagsüber Reha abends 'einmal wöchentlich in der Freizeit' Therapie) scheint ja machbar zu sein und ginge so betrachtet niemanden etwas an. Sie dürfen auch abends kegeln gehen :-) Aber während einer (normalen stationären) Reha darf Ihnen z.B. Ihr Hausarzt keine Medikamente verschreiben, weil da dann die Reha-Klinik der DRV zuständig ist). Deshalb weiß ich also nicht, wie es bei paralleler Psychotherapie gesehen wird und ob die Krankenkasse meckern würde. Aber das dort zu klären, bevor Sie sich für eine Klinik entscheiden sollte ja machbar sein :-)
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