Hallo liebe Forumsteilnehmer,
bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen des Krankengeldbezugs nicht abschließend positionieren kann. Allerdings wegen § 50 SGB V (siehe LINK von „W*lfgang“ / Ausschluss und Kürzung des Krankengeldes) sehen wir es so wie von „KSC“ bereits angegeben. Der Krankengeldanspruch besteht weiterhin, allerdings unter Anrechnung der Altersteilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Bei der Rentenversicherung zählt das Krankengeld nicht als Hinzuverdienst, siehe nachfolgenden Link:
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_34R3.6
Ob der Gesetzgeber eine solche rechtfolge geplant hatte oder zumindest in Kauf nehmen wollte, haben wir nicht zu kommentieren. Spätestens, wenn später einmal eine entsprechende Rechtsänderung kommen sollte, werden wir darüber Klarheit bekommen.