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Zur Experten-Antwort springenHallo matt,
wie KSC bereits richtig ausgeführt hat, wäre eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen bei Jahrgang 1956 ab einem Lebensalter von 63 Jahren und 10 Monaten möglich - in Ihrem Fall ab 1.10.2020.
Da Sie wohl bereits eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, bleibt der in dieser Rente enthaltene Abschlag auch in der Altersrente für besonders langjährig Versicherte bestehen. Falls sich bei der Altersrente für langjährig Versicherte zusätzliche Entgeltpunkte ergeben, sind diese abschlagsfrei.
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