Abschlag auf Teilerwerbsminderungsrente

von
Kodiakberti

Hallo,
Ich bin Baujahr 11-1968 und beziehe eine unbefristete TEMR und arbeite noch 5 x 4h.
Ich habe dieses Jahr 36 Jahre gearbeitet.
Ab wann könnte ich in die vorgezogene Altersrente und würden dann auch von der TEMR noch Abschläge fällig werden?

von
Isidor

Zitiert von: Kodiakberti
Hallo,
Ich bin Baujahr 11-1968 und beziehe eine unbefristete TEMR und arbeite noch 5 x 4h.
Ich habe dieses Jahr 36 Jahre gearbeitet.
Ab wann könnte ich in die vorgezogene Altersrente und würden dann auch von der TEMR noch Abschläge fällig werden?
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner_node.html

von
Mike

Zitiert von: Kodiakberti
Hallo,
Ich bin Baujahr 11-1968 und beziehe eine unbefristete TEMR und arbeite noch 5 x 4h.
Ich habe dieses Jahr 36 Jahre gearbeitet.
Ab wann könnte ich in die vorgezogene Altersrente und würden dann auch von der TEMR noch Abschläge fällig werden?

Hast du vielleicht auch noch einen Grad der Behinderung? Willst du dann mit arbeiten aufhören oder weiterarbeiten?

von
Abschläge

Zitiert von: Kodiakberti
Hallo,
Ich bin Baujahr 11-1968 und beziehe eine unbefristete TEMR und arbeite noch 5 x 4h.
Ich habe dieses Jahr 36 Jahre gearbeitet.
Ab wann könnte ich in die vorgezogene Altersrente und würden dann auch von der TEMR noch Abschläge fällig werden?

Hallo Kodiakberti,

da Sie ja bereits Rente beziehen, erhalten Sie keine regelmäßige Rentenauskunft mehr, aus der Sie die Daten ablesen könnten (dies auch für Mitlesende...die Sie vielleicht fragen wollen, ob Sie etwa nicht lesen können)

Deshalb können Sie diesen Rechner nutzen, um die für Sie möglichen Daten herauszufinden (der beinhaltet auch Rentenbeginn im Falle eines vorliegenden GdB)

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner_node.html

Sind aber erst mal noch ein paar Jahre abzubuckeln...

Nochmals Abschläge auf die für die EM-Rente bereits benutzten EP fallen nicht an. Bevor es dann in ein paar Jahren soweit ist, dass Sie umwandeln könnten, lassen Sie sich von Ihrer zuständigen DRV eine 'Probeberechnung' zeitnah vor dem möglichen Termin erstellen und entscheiden dann.

Alles Gute!

Experten-Antwort

Hallo Kodiakberti,

den Ausführungen von Abschläge schließen wir uns an.

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