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Experten-Antwort

Anerkannte Schwerbehinderung in Deutschland - Rente im Ausland - Anerkennung von Zeiten

von Martina30.05.2022 | 10:34
671 Ansichten
6 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe bis zu meinem 35. Lebensjahr in Deutschland gearbeitet und habe in die Rentenkasse eingezahlt. Danach bin ich nach Schweden ausgewandert und habe in das schwedische Rentensystem einbezahlt. Seit meinem 27. Lebensjahr habe ich eine in Deutschland anerkannte Schwerbehinderung (50%), die allerdings für das schwedische Rentensystem nicht von Belang ist, da Schwerbehinderung hier anders ausgeglichen wird als in Deutschland. Nun meine Frage: Kann ich trotzdem meine deutsche Rente früher beantragen oder muss ich Vollzeit in Schweden bis 67 arbeiten um keine Abschläge hinnehmen zu müssen? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüssen, Martina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martina,

„Abschläge“ hat Ihre Frage bereits zutreffend beantwortet.

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5 Antworten

Abschlägeam 30.05.2022 | 11:01
Hallo Martina, für die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte benötigen Sie außer dem GdB von >=50 das notwendige Alter und 35 Beitragsjahre. Zeiten im europäischen Ausland mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zählen hierbei für die Berechnung der erfüllten Beitragszeit mit, wirken sich aber nicht auf die eigentliche Rentenhöhe aus, hier werden dann nur die Deutschen Beitragszahlungen berücksichtigt. Sie sollten also, sofern noch nicht erfolgt, zunächst eine Kontenklärung veranlassen (sind vor allem alle deutschen Beitragszeiten erfasst oder gibt es da noch Lücken) und könnten dann, wenn Sie ansonsten die anderen Voraussetzungen erfüllen, die Rente aus D beantragen. Weiterführende Informationen zum Leben und arbeiten in Schweden bzw. Europa und Auswirkungen auf die Rente finden Sie auch in diesen Broschüren: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Hier sind auch Ansprechpartner für weitere Beratung oder Antragstellungen genannt. Alles Gute!
Martinaam 30.05.2022 | 11:11
Herzlichen Dank für die Antwort! Ja, die Kontenklärung ist bereits geschehen und entsprechende Lücken sind nachgetragen worden. In Deutschland ist daher die Rente lückenlos von Geburt bis Ende des Arbeitsverhältnisses vor Umzug nach Schweden dokumentiert. Die Information dass Arbeitszeiten im EU-Ausland für eine frühere Beantragung wegen Schwerbehinderung anerkannt werden erschloss sich mir leider nicht aus den entsprechenden Broschüren, aber ich bin froh dass dem so ist und danke für die Information! Mit freundlichen Grüssen, Martina
Abschlägeam 30.05.2022 | 13:01
Zitat von Batrix anzeigenausblenden
Batrix schrieb

Hallo,

§ 2 SGB IX lautet:

"(1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.

(2) Menschen sind im Sinne des Teils 3 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.

(3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen Menschen mit Behinderungen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 156 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen)."

Somit ergibt sich aus Absatz 2, dass die Schwerbehinderung bei Wohnsitz im Ausland grundsätzlich keine Gültigkeit hat, wodurch die in Anspruchnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen aus der deutschen Rentenversicherung nicht möglich ist.

MfG

Aus Sicht der Rentenversicherung ist hierzu aber § 236 SGB VI zu beachten https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Batrixam 30.05.2022 | 12:28
Hallo, § 2 SGB IX lautet: "(1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist. (2) Menschen sind im Sinne des Teils 3 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben. (3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen Menschen mit Behinderungen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 156 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen)." Somit ergibt sich aus Absatz 2, dass die Schwerbehinderung bei Wohnsitz im Ausland grundsätzlich keine Gültigkeit hat, wodurch die in Anspruchnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen aus der deutschen Rentenversicherung nicht möglich ist. MfG
jonnyam 30.05.2022 | 18:57
Även om du inte kan få tysk pension som handikappad finns det möjlighet att innan 67årsåldern få en pension som långtidsförsäkrad. Det beror alldeles på födelsedatumet Mvh Jonny
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