Hallo holkoe,
wie bereits "von senf-dazu" ausgeführt, gibt es noch Renten die "vorschüssig" gezahlt werden. Das heißt, diese werden am Ende eines Monats für den darauffolgenden Monat gezahlt. Ich gehe also davon aus, dass es sich um die Julirente handelt, die der Rentenversicherungsträger zurückgefordert hat. Diese Rückforderung ist dann auch berechtigt, da die Rente nur bis zum Ende des Todesmonats zu steht.
Dass sich der Rentenversicherungsträger zur Rückforderung der Rente an das Bestattungsinstitut, die Bank und den Vermieter gewandt hat, basiert auf einer gesetzlichen Grundlage (§ 118 Abs. 4 SGB VI). Diese gesetzliche Regelung berechtigt den Rentenversicherungsträger sich zur Rückforderung direkt an diejenigen zu wenden, die noch Geldleistungen aus der nicht mehr zustehenden Rente erhalten haben. Eine vorherige Ermittlung von möglichen Erben ist dabei nicht vorgeschrieben.