Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Angeblich zu viel gezahlte Rente

von holkoe07.02.2020 | 00:04
108 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bekam eine Aufforderung des Bestattungsinstitus meiner am 28.06.2019 verstorbenen Mutter 366,-- Euro zu überweisen, weil die Rentenversicherung diese von Ihnen gefordert hat. Das Bestattungsinstitut hat mir bis heute, trotz mehrmaliger Aufforderung keine Nachweise (Bescheid, Überweisungsbeleg) zu kommen lassen. Am Donnerstag den 30.01.2020 habe ich mit einer Ihrer Kolleginnen in Berlin gesprochen. Sie meinte dies wäre zulässig, obwohl der Versuch die Erben zu ermitteln nie unternommen wurde. Sie hätten angeblich das Beerdigunginstitut, die Bank und den ehemaligen Vermieter angeschrieben. All diese haben Kontaktdaten von mir und meinem Bruder. Ich verstehe nicht was dies für eine krude Vorgehensweise ist. Außerdem sagte mir Ihre Kollegin zu sie würde sofort alles fertig machen und mir mit der Post zukommen lassen. Also den Bescheid über die Rückforderung. Diesen habe ich bis heute ebenfalls nicht erhalten. Außerdem handelt es sich hier um die Rente aus dem Monat Juni 2019 in dem meine Mutter verstorben ist. Soweit ich weiß wird die Rente immer rückwirkend gezahlt. Jetzt sind Sie dran. Mit freundlichen Grüßen holkoe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo holkoe,

wie bereits "von senf-dazu" ausgeführt, gibt es noch Renten die "vorschüssig" gezahlt werden. Das heißt, diese werden am Ende eines Monats für den darauffolgenden Monat gezahlt. Ich gehe also davon aus, dass es sich um die Julirente handelt, die der Rentenversicherungsträger zurückgefordert hat. Diese Rückforderung ist dann auch berechtigt, da die Rente nur bis zum Ende des Todesmonats zu steht.

Dass sich der Rentenversicherungsträger zur Rückforderung der Rente an das Bestattungsinstitut, die Bank und den Vermieter gewandt hat, basiert auf einer gesetzlichen Grundlage (§ 118 Abs. 4 SGB VI). Diese gesetzliche Regelung berechtigt den Rentenversicherungsträger sich zur Rückforderung direkt an diejenigen zu wenden, die noch Geldleistungen aus der nicht mehr zustehenden Rente erhalten haben. Eine vorherige Ermittlung von möglichen Erben ist dabei nicht vorgeschrieben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

senf-dazuam 07.02.2020 | 08:58
Hallo holkoe! Wenn diese Rente schon lange gezahlt wird, könnte es auch sein, dass Ende Juni schon die Rente für Juli überwiesen wurde, was dann nach der Todesmeldung zu einer Rückforderung führen muss. Sie haben ja schon mit der DRV telefoniert, die Post ist (langsam, aber relativ zuverlässig) unterwegs. Warten Sie noch ein paar Tage ab. Sollte der Brief nicht ankommen, fragen Sie noch einmal telefonisch nach. Sollte die Rente für Juni zurückgefordert werden, lässt sich das anschließend klären; bei einer Juli-Rente, die vorschüssig gezahlt wurde, überweisen Sie und/oder ihr Bruder den Betrag und gut ist.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026