Hallo Janek 1914,
Da Ihr Dispositionsrecht von der Krankenkasse eingeschränkt wurde, können Sie den Antrag auf Erwerbsminderungsrente nicht ohne das Einverständnis der Krankenkasse zurücknehmen. Daher sollten Sie mit dieser Rücksprache halten.
Durch die unterschiedlichen Berechnungen der beiden Renten (Erwerbsminderungsrente mit Zurechnungszeit oder Altersrente ohne Zurechnungszeit) sollten Sie vor weiteren Schritten einen Vergleich der beiden Rentenhöhen vornehmen. In einem persönlichen Beratungsgespräch könnten Sie die aktuellen Zahlen erfragen. Einen entsprechenden Termin können Sie online auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung buchen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung