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Experten-Antwort

Arbeitslosengeld I und Betriebsrente

von Jürgen04.07.2020 | 16:36
669 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach Ende der passiven ATZ-Phase und Vollendung des 63. Lebensjahres erhalte ich eine monatliche Betriebsrente. Ist die Beantragung des Arbeitslosengelds I in diesem Fall an besondere Bedingungen geknüpft oder ist die Beantragung grundsätzlich möglich, sofern die allgemeinen Bedingungen hierfür erfüllt sind? Vielen Dank für die Beantwortung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jürgen ,

die Beantragung des Arbeitslosengeldes ist grundsätzlich möglich , inwieweit der Bezug der Betriebsrente jedoch Einfluß auf das Arbeitslosengeld hat oder dem entgegensteht , erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit .

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

santanderam 04.07.2020 | 16:45
ALG 1 = AfA zuständig Betriebsrente = AG zuständig
Hinweisam 05.07.2020 | 07:49
Die ist ein Forum der „gesetzlichen Rentenversicherung“. Sie stellen Fragen zum Arbeitslosengeld und der Betriebsrenten. Was passt da nicht überein?
Deutsche Rentenversicherung
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