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Experten-Antwort

Beitragserstattung/Ghana

von Anthony08.09.2021 | 14:45
141 Ansichten
9 Antworten

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Hallo, 20 Jahre in Deutschland gearbeitet. Ab 2022 könnte Altersrente gezahlt werden. Staatsangehörigkeit: Ghana Frage: Könnte bei Rückkehr in die Heimat (Ghana) auch eine Erstattung der Beiträge beantragt werden?? Danke MfG Anthony

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Anthony,

wir schließen uns den Ausführungen der User an. Insbesondere der Hinweis von User „Schade“ über die Wartefrist von 24 Kalendermonaten nach Ausscheiden aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist sehr wichtig.

Daher sollten Sie sich Fragen, ob eine Rentenzahlung mehr Sinn macht, als eine Beitragserstattung.

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8 Antworten

Berateram 08.09.2021 | 15:36
Ja, aber nur die von Ihnen gezahlten Beiträge und nicht die Beiträge des Arbeitgebers. Daher gut überlegen, ob Sie das wirklich wollen.
Schadeam 08.09.2021 | 16:01
Ein Jahr vor der möglichen Rente ist die lebenslange monatliche Rente vielleicht mehr wert als das "schnelle Geld" einer Beitragserstattung. Zumal Sie diese frühestens 24 Monate nach Ausscheiden aus der Rentenversicherung bekommen.
Anthonyam 09.09.2021 | 10:01
Vielen Dank für die Antwort. Falls die Beiträge erstattet werden könnte dann trotzdem die Zusatzrente (VBL) gezahlt werden? MfG Anthony
Siehe hieram 09.09.2021 | 11:02
Dazu müssten Sie bitte in Ihren VBL-Vertrag gucken, das hat mit der gesetzlichen DRV nichts zu tun und kann deshalb hier nicht beantwortet werden. Aber auch von mir die Empfehlung, VOR Ihrer Abreise erst einmal feststellen, wie hoch ihr Rentenanspruch wäre, der auch bezahlt würde, wenn Sie im Ausland leben. Hierzu können Sie sich hier eine aktuelle RentenAUSKUNFT anfordern, da steht dann auch drin, ab wann genau Sie Anspruch hätten: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Bzw. sich auch nochmal von der zuständigen DRV beraten lassen.
W°lfgangam 09.09.2021 | 21:53
Hallo Anthony, NEIN! Eine lfd. Leistung der VBL setzt auch den Versicherungsfall einer gesetzlichen Rente voraus. Ggf. kommt es dann zur Erstattung der VBL-Beiträge. Alles hübsch in der aktuellen VBL-Satzung erklärt: https://www.vbl.de/de/vbl-satzung Gruß w.
Leiter Personalwesenam 10.09.2021 | 13:28
Hallo W°lfgang, ich möchte Ihnen widersprechen. Ich bin der Meinung: VBL würde trotzdem gezahlt werden. Natürlich muss bei der VBL die Wartezeit (5 Jahre) erfüllt sein. Wer von uns beiden hat nun recht?? Grüße, Leiter Personalwesen
KSCam 10.09.2021 | 13:32
Diese hochwichtige Frage zur VBL sollten Sie doch einfach mit der VBL klären - als Personaler wissen Sie doch wen Sie da auf kurzem Dienstweg anrufen können. Das Rentenforum ist hier sicher der falsche Ort.
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