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Experten-Antwort

Beitragsrückerstattung gesetzlichen RV für Beamte

von Daniel16.03.2020 | 17:23
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Folgende Fakten: Zeiten, in denen ich gesetzliche RV eingezahlt hatte - 2 Jahre Ausbildung - 2 Jahre 3 Monate Angestellter - kurzer Nebenjob während des anschließenden Studiums Bei telefonischer Auskunft durch die DRV hieß es mit meiner Lebenszeitverbeamtung als Lehrer könne ich meine eigenen Beiträge zur RV rückerstatten lassen, da ich unter 5 Jahren eingezahlt hatte Nun als Lebenszeit verbeamteter war ich vor Ort bei der DRV und habe mit der Dame den Antrag ausgefüllt und mir wurden fast 8000 Euro angekündigt. Nun bekam ich plötzlich ein Schreiben, es seien doch noch unklare beitragsfreie Zeiten, die ich klären müsse mit Nachweisen. Das waren Zeiten als Gymnasiast, Student und Beamter auf Widerruf sowie Beamter auf Probe. Jetzt habe ich gelesen, dass Zeiten im Studium als Anrechnungsjahre gewertet werden können von der DRV. Offensichtlich war die Kollegin bei meinen Termin vor Ort nicht kompetent, da ich extra gefragt hatte, ob noch etwas fehle außer die Urkunde zur Lebenszeitverbeamtung, was sie verneinte... Jetzt habe ich folgende Fragen: - gilt das für mich wirklich mit den 5 Jahren als Voraussetzung zur Rückerstattung,was mir telefonisch in ersten Gespräch gesagt wurde? Denn in § 210 SGB VI Beitragserstattung steht "(1) Beiträge werden auf Antrag erstattet 1. Versicherten, die nicht versicherungspflichtig sind UND(!) nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben", was ja auf mich als Lebenszeitverbeamter zutreffen müsste Zur Einschränkung mit Wartezeiten steht dort folgendes: "1a) Beiträge werden auf Antrag AUCH Versicherten erstattet, die versicherungsfrei ODER(!) von der Versicherungspflicht befreit sind, wenn sie die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben. Bekommen ich nun meine Rückerstattung trotz der nun nachgereichten Zeit als Student oder ist das doch für mich "schädlich", da ich dann über 5 Jahre komme? Grüße und danke schon Mal

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Daniel,

sofern Sie als Beamter, der in der gesetzlichen Rentenversicherung in seiner Tätigkeit versicherungsfrei ist, weniger als 60 Monate an Beitragszeiten haben, können Ihnen die Beiträge erstattet werden. Wenn Ihre Angaben zutreffend sind, müssten Sie die Voraussetzungen für die Erstattung erfüllt haben.

Es muss aber vor der Erstattung geklärt werden, ob die Voraussetzungen wirklich erfüllt sind. Wahrscheinlich ist bei Ihnen für verschiedene Zeiträume nicht klar, ob und ggf. welche Zeiten Sie zurückgelegt haben.

Je eher dies geklärt ist, desto eher bekommen Sie auch Ihr Geld.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der deutschen Rentenversicherung

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10 Antworten

W°lfgangam 16.03.2020 | 18:22
Hallo Daniel, eine Rückerstattung ist ausgeschlossen, wenn Sie bereits 60 _Beitrags_monate erreicht haben. > Nun bekam ich plötzlich ein Schreiben, es seien doch noch unklare beitragsfreie Zeiten, die ich klären müsse mit Nachweisen. Gehört zum Procedere, erst alle rentenrechtlichen Zeiten/Lücken zu erfassen ...auch wenn es nur noch um Anrechnungszeiten (Schule/Studium) geht. Auch hier der Hinweise: Sind Sie sicher, dass Sie bis ins Alter immer Beamter bleiben werden, oder lockt vielleicht eines Tages doch ein lukrativer Job in der versicherungspflichtigen Wirtschaft? Mit der Beitragserstattung wird Ihr Rentenkonto auf Null gesetzt, alle Zeiten, auch die langen Ausbildungszeiten gelöscht. Aus Rentensicht kann es dann fatal sein, im Hinblick auf 35 Jahre für eine vorgezogene Altersrente, diese dann nicht mehr erreichen zu können. Natürlich locken vordergründig auch die 8000 € ...das wars dann aber auch mit der DRV. Nebenbei: auch Ihnen steht (inzwischen) das Recht zu freiwilligen Versicherung zu, die erforderlichen 60 Monate mit freiwilligen Beiträgen aufzufüllen – aus heutiger Sicht zwar blödsinnig, aber im Alter vielleicht eine Option für eine zweite/kleine Altersversorgung. Wer weiß, wie bis dahin die Gesetze aussehen, was dann noch auf die Pension anzurechnen ist/nicht mehr anrechenbar ... Gefühlt: wenn die 8000 € jetzt nicht gerade Existenzsichernd sind, lassen Sie die noch ein paar Jahre/Jahrzehnte im Rentenkonto stehen. Es sei denn, die aktuelle Krise bietet Ihnen interessante Spekulationsanlagen ... Gruß w.
Klugpuperam 16.03.2020 | 18:24
Als deutscher Staatsangehöriger haben Sie weltweit das Recht zur freiwilligen Versicherung. Der Punkt ist schon einmal nicht einschlägig. Als Beamter sind Sie versicherungsfrei, können sich die Beiträge also nur erstatten lassen, wenn die allgemeine Wartezeit (60 Kalendermonate mit Beitragszeiten) nicht erfüllt ist. Das wird abgeprüft, dann gibt es einen Bescheid. Wenn der Ihnen nicht gefällt, dann können Sie Widerspruch einlegen. Ob die Beitragserstattung tatsächlich erstrebenswert ist, haben Sie hoffentlich bereits fachlich fundiert geklärt und nicht nur die Kollegen gefragt, die vor Urzeiten verbeamtet wurden.
Danielam 16.03.2020 | 20:56
Mit wurde ja telefonisch und auch vor Ort gesagt, dass es passt. Ich hab auch einen vorläufigen Bescheid mit dem Betrag der Auszahlung. Nur jetzt kam plötzlich der Brief mit der Frage nach den Lücken. Jetzt will ich wissen, ob mir die Zeit des Studiums zum Verhängnis wird als ob das zu den 60 Monaten dazu zählt? Dass ein Lehrer studieren muss, hätten ja die beiden Damen zuvor auch wissen müssen :D
W°lfgangam 16.03.2020 | 21:29
Zitat von Daniel anzeigen
Hallo Daniel, auch einem Nur-Lehrenden ist zuzutrauen, dass er die bisherigen Antworten hier in seinem Sinne auswerten kann - wo Wahrheit und Fiktion/Versäumnis der 'richtigen' Vorantwort liegt/die hier nicht bewertet werden kann - oder? ;-) Vermeintliche 'Fehlantworten' anderer Institutionen können hier sicher z. K. genommen, aber nicht zu Ihren Gunsten verifiziert werden. Nehmen Sie die Antworten auf Ihre Frage hier so mit, oder setzen sich weiter zielführend mit Ihrer DRV auseinander. Gruß w. PS: Offensichtlich war mein schnödes Verwaltungsstudium hilfreicher, einfacher/rechtliche Zusammenhänge zu erkennen/auszuwerten *g
Danielam 16.03.2020 | 22:46
Ich weiß nicht, wieso Sie mir jetzt so blöd kommen. Es ist einfach eine Frechheit, dass man sich einen Tag Zeit nimmt, zu dem Termin geht, um alles zu klären und die Sachbearbeiterin ist dazu nicht in der Lage. Man bekommt gesagt alles paletti, unterschreiben Sie hier und das Geld wird in wenigen Wochen überwiesen. Und dann kommt anschließend wieder Post von einer anderen Sachbearbeiterin. Ist doch verständlich, dass man sich da aufregt und die Sache geklärt haben will. Dass da "Lücken" sind sollte diese Sachbearbeiterin doch genauso gesehen haben. Wirklich lustig was für eine Arroganz Sie an den Tag legen...
W°lfgangam 16.03.2020 | 23:13
Zitat von Daniel anzeigen
Sorry Daniel, das haben Sie überbewertet - oder war meine Antwort doch zu 'scharf' formuliert/hat Sie an den Spiegel ohne Reflektion gestellt?! ...oder, aus meiner vielfacher Lebenserfahrung im Umgang mit Pädagogen/deren 'Meinungen' bei Rückfragen der DRV mit Lehrkräften unreflektiert sein lassen? ;-) Kommen Sie Daniel, gehen Sie von eigener Arroganz mal in den Sachmodus – SIE wollen mehr wissen, als bisher Ihnen innewohnt ...und nicht Ihr Fachbereich ist! Gruß w. PS: Red., kann weg, wenn es jetzt den Nutzwert zur Ausgangsfrage allzu lustig überschritten hat ...dann hängt der @Daniel eben weiter in der Warteschleife der Unwissenden/lassen wir ihn baumeln!? *g
W°lfgangam 16.03.2020 | 23:45
...HASS? Bei aller Wertschätzung haben Sie mit Ihrem Vokabular ein 'rote Linie' für mich überschritten. Fangen Sie bitte in aller Ruhe nochmal an, die bisherigen Beiträge nachzulesen, da finden Sie schon alle Antworten auf Ihre Fragen. Gruß w.
Danielam 16.03.2020 | 23:23
Ist das jetzt wirklich Ihr Ernst? Ich wollte nur wissen, ob die Zeit des Studiums mich eben über diese 5 Jahre bringt, wodurch ich dann doch keine Beitragsrückerstattung mehr veranlassen kann. Nur weil ich darauf hinweise, dass weder beim erstmaligen Telefonat sowie beim Termin vor Ort als mein Konto "geklärt" wurde, nach diesen Fehlzeiten gefragt wurde, müssen Sie jetzt nicht Ihren Hass auf "die Pädagogen" an mir auslassen. Ich will mich auch nicht auf dieses Niveau einlassen. Das ist wirklich kindisch.
Mahneram 17.03.2020 | 05:18
Zitat von Daniel anzeigen
Tja Pädagogen sind für Berater allgemein ein rotes Tuch. Glauben immer sie wüssten alles besser und lassen das dann in Beratungen auch genauso rüberkommen. Sorry, aber das steckt diesen halt im Blut und ist oft für den Gegenüber sehr nervend. Ein wenig Zurückhaltung wäre da angebrachter, vor allem wenn man keine oder nur wenig Ahnung von der Materie hat. Denken Sie mal drüber nach.
Cassandraam 17.03.2020 | 08:27
Zitat von Daniel anzeigen
Tatsächlich haben Sie so wenig Ahnung von der Materie, wie ich von lehren. Deshalb der Beraterin gleich Unkenntnis zu unterstellen, ist leider typisch für Ihren Berufsstand. Die Beraterin hat alles richtig gemacht. Es ist nicht Aufgabe der Beratungsstelle Ihr Versicherungskonto vollständig zu klären. Daher der Brief mit den Lücken im Anschluss. Und nein, das Studium stellt kein Problem für die Beitragserstattung da.
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