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Experten-Antwort

Bemessungsgrundlage West oder Ost

von Daniela21.05.2023 | 12:04
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach welchem Ort richtet sich die Anwendung der Bemessungsgrundlage in der Pflege- und Arbeitslosenversicherung (West oder Ost)? Richtet sich diese nach dem Sitz des Unternehmens, nach dem Wohnort des Arbeitnehmers oder richtet sich die Anwendung nach dem Beschäftigungsort (Ort der Tätigkeit) des Arbeitnehmers? Vielen lieben Dank für eine Antwort. Viele Grüße Daniela

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Daniela,

wir schließen uns den Ausführungen der Vorredner an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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9 Antworten

Du meine Güteam 21.05.2023 | 12:24
Was hat die Frage mit der deutschen Rentenversicherung zu tun?
Danielaam 21.05.2023 | 12:45
Sorry, ich korrigiere: nicht Pflege- und Arbeitslosenversicherung, sondern RENTEN- und Arbeitslosenversicherung. Aber unabhängig von der einzelnen Versicherung gibt es noch bis 2024 die Zweiteilung der Beitragsbemessungsgrenzen zwischen Ost und West. Liebe 'du meine Güte', weist du nach welchem Ort die Anwendung statt findet? Viele Grüße Daniela
Danielaam 21.05.2023 | 12:58
Vielen Dank ;)
Abschlägeam 21.05.2023 | 12:53
Abschlägeam 21.05.2023 | 12:56
nach der Korrektur 'Rente' statt 'Pflege' nun also bitte den Links folgen, teilweise ist es bundeseinheitlich, anderes nicht :-)
Fliederam 21.05.2023 | 13:06
Ihre Frage ist nicht ganz klar. Die Beitragssätze der RV sind in Ost und West gleich. Die 18,6 % werden auf die beitragspflichtigen Einnahmen angewandt. Meinen Sie vielleicht eher die Entgeltpunkte Ost/West, also wie viel die gezahlten Beiträge in der Rente nachher wert sind?
Danielaam 21.05.2023 | 14:20
Hallöchen, ja, da stimme ich Dir zu - die Beitragssätze sind einheitlich (danach hatte ich auch nicht gefragt) Meine Frage bezog sich eher darauf welche Region bzw. Ort bei den BBG Anwendung findet (und auch hier stimme ich Dir zu, ich habe mich auf die Entgeltgrenzen bezogen). Bsp: ein Arbeitnehmer verdient jährlich 86.000 Euro jährlich, ist wohnhaft in Thüringen, arbeitet im Bundesland Hessen (Beschäftigungsort), Sitz des Unternehmens ist in Brandenburg. Um zu Ermitteln, ob er Beiträgen in RV/AV zahlen muss, kommt es jetzt darauf an, welche Region (Ost oder West) Anwendung findet. Ginge es nach Ost (Wohnort bzw. Sitz des Unternehmens) wäre er nicht mehr beitragspflichtig. Nimmt man jedoch die BBG West (Ort der Tätigkeit) müsste er Beiträge für RV/AV zahlen. Vielen Dank und viele Grüße Daniela
Fliederam 21.05.2023 | 14:35
Hier gibt es eine gute Expertenantwort zu der Thematik: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/beitrag… Ausgehend vom Beispiel würde daher die Beitragsbemessungsgrenze West (Hessen) gelten und der Arbeitnehmer müsste auf das volle Einkommen Beiträge zahlen. Wäre er in Thüringen beschäftigt, müsste er nur auf 85200€ Beiträge zahlen und die Beiträge entfielen auf die übrigen 800€.
Danielaam 21.05.2023 | 16:06
Vilen lieben Dank :D also doch der Beschäftigungsort Ich meine, irgendwo (keine Ahnung mehr wo) gelesen zu haben, dass sich die Beurteilung nach Sitz des Unternehmens richtet, da der Arbeitgeber, die Beiträge vom Arbeitnehmer einbehält und auch abführt - da bin ich mir ziemlich unsicher, deswegen hab ich hier nochmal nachgefragt ;) Viele Grüße Daniela
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