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Experten-Antwort

Bitte um Übersendung eines Versicherungsverlaufs vs. Kontenklärung

von Nomen nescio04.12.2022 | 22:55
238 Ansichten
7 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ist es zutreffend, dass die Deutsche Rentenversicherung die Bitte eines Versicherten um Übersendung eines Versicherungsverlaufs als Antrag auf Kontenklärung auslegt, wenn in dem Versicherungskonto nur sehr wenige Zeiten gespeichert sind? Falls ja, ist diese Praxis irgendwo schriftlich geregelt, oder entspricht sie einer ungeschriebenen "Übung"? Vielen Dank für die Beantwortung.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nomen nescio,

bei der Berechnung der Rente werden verschiedene rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt, die Auswirkungen auf einen Rentenanspruch an sich und auf die Rentenhöhe haben. Eine Kontenklärung hilft dabei, die vorhandenen Daten zu prüfen und gegebenenfalls Lücken im Versicherungskonto zu schließen. Wenn Ihr Rentenkonto frühzeitig geklärt und vollständig ist, sind Ihre Rentenauskünfte aussagekräftiger. Sie können natürlich auch warten und zu einem späteren Zeitpunkt eine Kontenklärung beantragen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nomen nescio,

wenn Sie einen Versicherungsverlauf bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern, wird Ihnen dieser Verlauf per Post übersandt, sofern es rentenrelevante Zeiten in Ihrem Arbeitsleben gibt.

Wenn Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf bestehen, werden diese ausgewiesen und soweit möglich über ein Kontenklärungsverfahren aufgeklärt.

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5 Antworten

Rentenschmiedam 05.12.2022 | 08:28
Moin, erst die Rücksendung der Rückanwort die dem Versicherungsverlauf beiliegt, führt zur Aufnahme eines Kontenklärungsverfahrens. Ist das Versicherungskonto leer kann auch kein Verlauf übersandt werden. Mit besten Grüssen
Nomen nescioam 05.12.2022 | 13:55
Die Expertenantwort lässt noch einen Teil der Frage unbeantwortet. Ich werde daher die Frage anders formulieren, da sie offenbar nicht verstanden wurde: Gegeben ist folgende Ausgangssituation: 1. Jemand hat nur wenige Zeiten in seinem Versicherungskonto und 2. er hat erstmals (nur) einen Versicherungsverlauf angefordert - darüber hinaus hat er die Rentenversicherung um nichts gebeten. Im Internet habe ich gelesen, dass bei dieser Sachlage die Rentenversicherung von einem Kontenklärungswunsch desjenigen ausgeht, der den Versicherungsverlauf angefordert hat. Dies beruhe darauf, dass die nur wenigen Zeiten in Verbindung mit der erstmaligen Anforderung eines Versicherungsverlauf als Kontenklärungswille interpretiert, d.h. ausgelegt würden. Meine Frage war 1. ob dies zutrifft -d.h. ob die erstmalige Anforderung eines Versicherungsverlaufs dann als Wille zur Kontenklärung ausgelegt wird, wenn nur sehr wenig Zeiten im Konto vorhanden sind und 2. falls es zutrifft: ob diese Auslegung auf einer internen Richtlinie oder nur auf einer ungeschriebenen "Übung" beruht.
Abschlägeam 05.12.2022 | 15:21
Zumindest werden Sie sowieso von der DRV aufgefordert, eine Kontoklärung zu machen, wenn Sie 43 sind und 'irgendwas' schon dort vorliegt. Ob es ansonsten 'Recht' oder 'Übung' ist weiß ich jetzt grad auch nicht, aber lesen Sie mal hier 'warum' https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-… Vielleicht erübrigt sich dann Ihre Frage auch.
DRVam 05.12.2022 | 20:27
Zitat von Nomen nescio anzeigenausblenden
Letztendlich muss man sich eher fragen, was Sie bezwecken wollen. Eine vollständige Kontenklärung ist doch für den Versicherten und die Rentenversicherung eine sinnvolle Sache. Diese Dinge zu hinterfragen ist schon sehr merkwürdig und lässt einige Interpretationen zu. Was also ist nach Ihrer Ansicht an einer Kontenklärung so ominös?
KSCam 05.12.2022 | 22:19
Und bei allem sollte man noch bedenken, dass es da im Einzelfall von Träger zu Träger und von Region zu Region leicht unterschiedliche Regelungen oder Auffassungen geben mag. Letztlich ist jedes geklärte Versicherungskonto positiv aber es führen auch "viele Wege nach Rom". Zudem sollte es doch das Anliegen jedes Kunden sein dass sein Konto möglichst schnell vollständig geklärt ist. Wenn ich einen Versicherungsverlaufg habe bemühe ich mich Lücken zu klären - und wenn in einer Rentenauskunft was fehlt, kläre ich das auch. Manche Fragen scheinen engstirnig zu sein.
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