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Experten-Antwort

Eingliederungszuschuss als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - auch bei jetzigen Arbeitgeber möglich?

von Klaus16.09.2017 | 10:31
943 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, Ich habe von der DRV einen Eingliederungszuschuss als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Meine Frage: Ich habe ein bestehendes Arbeitsverhältnis. Greift der auch beim jetzigen Arbeitgeber. Ich bin bei einem sehr großen Unternehmen beschäftigt, wo ich vielleicht versetzt werden könnte, unter Berücksichtigung meiner Leistungseinschränkungen. Vielen Dank für eine Expertenantwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

grundsätzlich hat Ihr Arbeitgeber ein Interesse daran, seine Facharbeiter auf Dauer zu beschäftigen. Sofern tatsächlich Eingliederungszuschüsse erforderlich werden sollten, setzen Sie sich bitte mit dem Reha-Fachberatungsdienst Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung.

Freundliche Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Fortitude oneam 16.09.2017 | 11:33
Hallo Klaus, diese Eingliederungshilfe (LTA) kann auch für einen vor Verlust bedrohten Arbeitsplatz in Anspruch genommen werden. Sie müssen lediglich kontakt mit den Schwerbehinderten Vertreter und Personalabteilung und mit dem Reha Fachberater der DRV aufnehmen. Ich war damals fast in der selben Situation und bei hat es geklappt. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Schadeam 16.09.2017 | 12:34
Klar ist das möglich. Was ich nicht verstehe ist allerdings dass die Möglichkeit einer innerbetrieblich anderen Arbeit nicht schon lange mit der Personalabteilung Ihres "sehr großen Unternehmens" geprüft oder geklärt wurde. Das ist doch eigentlich der erste Schritt den man unternimmt wenn die Ärzte feststellen dass die bisherige Arbeit nicht geht - zu fragen ob mein AG eine andere geeignete Arbeit hat.
Deutsche Rentenversicherung
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