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Experten-Antwort

Einmalzahlung des Entlastungspakets auch für Umschüler?

von Entlastungspaket05.09.2022 | 16:10
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17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bislang galt die Energiepauschale ja nicht für Rentner, Umschüler etc. - gestern wurde seitens der regierenden Koalition für Rentner eine Einmalzahlung beschlossen. Meine Frage ist, ob damit dann auch Übergangsgeldempfänger entlastet werden?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Entlastungspaket,

bei dem von Ihnen zitierten 3. Entlastungspaket handelt es sich noch nicht um geltendes Recht sondern um eine Vereinbarung des Koalistionsausschusses der gegenwärtigen Bundesregierung.

Antworten auf Ihrer Fragen gibt Ihnen gegenwärtig das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Hierfür stehen Ihnen die BMAS-Pressestelle unter presse at bmas.bund.de oder das Bürgertelefon zum Thema Rentenversicherung unter der Durchwahlnummer 030 221 911 001 zur Verfügung. Das Bürgertelefon des BMAS ist von montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr für Sie erreichbar.

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wie schon im Eingangstext bemerkt, ist dies hier kein Diskussionsforum und keine Bühne für politische Meinungsäußerungen. Daher schließen wir das Thema.

Mit den besten Wünschen für ein besinnliches und friedliches Weihnachtsfest.

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15 Antworten

Abschlägeam 05.09.2022 | 16:46
Ddie vorgesehenen Inhalte des Entwurfes zum III. Entlastungspaketes (es ist noch kein 'Gesetz') finden Sie hier: https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/drittes-entlastun… 'Rentner' sind Sie allerdings nicht, also direkt von der DRV erhalten Sie lt. Planung nichts. Ob Sie als 'Umschüler' dann als 'Studierender' oder 'Berufsfachschüler' gelten oder doch als 'bekommt nichts', können Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erfahren https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/Buergertelefon/buergertel… Auf den Seiten des BMAS finden Sie auch die Ansprechpartner bei denen Sie dann Ihren Unmut äußern können, falls 'Umschüler' als 'bekommt nichts' gilt.
Entlastungspaketam 05.09.2022 | 18:22
Herzlichen Dank für die Antworten - ich habe eine Anfrage an das BMAS gestellt!
Hundam 06.09.2022 | 11:20
würdest du die Informationen mit uns teilen ?
Entlastungspaketam 27.09.2022 | 16:24
Klar teile ich die Antwort - es war aber nur ein Vertrösten: Sehr geehrter Herr XXX, vielen Dank für Ihre Zuschrift. Bitte haben Sie Verständnis, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindlichen Aussagen treffen kann, da gegenwärtig nur das Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3. September 2022 vorliegt. Es bleibt das weitere Gesetzgebungsverfahren abzuwarten. Wir bitten Sie daher, die politischen Diskussionen und Entscheidungen in den Medien zu verfolgen, die von der Bundesregierung zu gegebener Zeit veröffentlicht werden. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Jetzt beschäftige ich mich wieder damit und es hat den Eindruck, dass das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, die Pauschalen werden überwiesen - aber tatsächlich nicht an uns Umschüler. Sehe ich das richtig?
Entlastungspaketam 27.09.2022 | 17:50
@ Abschläge Danke. Hatte ganz vergessen, dass es schon das 3. Paket ist, auf das wir Umschüler grad unsere Hoffnung setzen. @ ... Auch Ihnen vielen Dank. Den link habe ich bereits abgespeichert und bin auf die Antwort gespannt. Im Januar werde ich meine Umschulung beenden ... mal abwarten, ob ich am Ende durch alle Raster gefallen sein werde ;)
Entlastungspaketam 30.09.2022 | 09:36
So, Herr MdB Buschmann hat geantwortet. Vorab: ich komme mit dem Übergangsgeld gut klar; meine Mietnebenkosten sind noch nicht erhöht worden; mir könnte das Thema egal sein. Aber an seiner Antwort (und somit der Planung und Steuerung sogenannter "Entlastungen") stört mich doch etwas ganz gewaltig: "Diese Belastung haben wir als Koalition erkannt und gezielt Maßnahmen ergriffen um soziale Härten abzufedern." Viele der Maßnahmen sind eben nicht gezielt zur Abfederung sozialer Härten geschehen, stattdessen wurde pauschal Geld verteilt, auch an Bürger, die soziale Härte höchstens vom Hörensagen kennen. "Welche weiteren Entlastungen konkret für Sie infrage kommen ist individuell verschieden und hängt stark von Ihrer Situation ab." Ja, aber dann doch bitte bei jedem Bürger - das würde mich überzeugen. Mittlerweile erhalten die Meisten pauschal Geld, aber wir Umschüler sollen unsere individuelle Situation beleuchten lassen? Fast schon diskriminierend ... Gibt es eine Möglichkeit, dass an geeigneter Stelle zu platzieren? Oder sind Umschüler einfach zu wenig, um beachtet zu werden?
Fabianam 30.09.2022 | 12:00
Es gibt die Legislative, die Exekutive und die Judikative. Nennt man auch Gewaltenteilung. Und tatsächlich macht die Verwaltung nicht die Gesetze, sondern darüber entscheiden die Parlamentarierer. Und an den haben Sie sich richtigerweise gewandt. Daneben gibt es noch Frau Bentele vom VdK , Herrn Schneider vom Paritätischen Verband etc., die sie als Interessenvertretung unterstützen können. @Redaktion Thema bitte schließen
Entlastungspaketam 30.09.2022 | 11:42
Entschuldigung, ich möchte hier nicht diskutieren - auch wenn mein Text so anmuten mag. Meine Frage an die Rentenversicherung ist, ob es eine Möglichkeit gibt, da noch zu intervenieren. Schließlich dürften Sie am längeren Hebel sitzen als einzelne UmschülerInnen ...
Entlastungspaketam 30.09.2022 | 12:02
Danke!
Nasham 22.12.2022 | 12:20
So, wie es aussieht bekommen ja nun wirklich fast alle Zahlungen aus dem Entlastungspaket. Es ist an alle gedacht worden. Doch an Übergangsgeldbezieher-innen leider nicht. Gibt es eine Möglichkeit für Übergansgeldbezieher-innen irgendwo etwas zu beantragen?
Abschlägeam 22.12.2022 | 21:13
Vielleicht doch, wenn es unter "Was gilt für Fachschülerinnen und Fachschüler? Anspruchsberechtigt sind auch die etwa 450.000 Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses, wenn sie zum Stichtag an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet sind." fällt ? Einfach mal dort nachfragen https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/200-euro-einmalzahlung-f… oder auch im Gesetz nachlesen (geht gleich zur PDF-Version des Gesetzes, deshalb dieser lange Link...) https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav?SID=&tf=xaver.compon…
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