Hallo Udo,
Wird das angesparte Kapital im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung als monatliche Rente oder als Einmalzahlung ausgezahlt, werden die Zahlungen hieraus nicht als Hinzuverdienst im Sinne des § 34 SGB VI bei Ihrer vorgezogenen Altersrente berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung