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Experten-Antwort

EM Rente wegen Psyche - Sozialleistungen - Erbe

von Frührentner08.02.2021 | 12:16
81 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe knapp 500€ EM-Rente. Derzeit wohne ich bei meiner Mutter in Kroatien, da ich in Deutschland keine Wohnung gefunden habe, würde aber gerne wieder nach Deutschland kommen. Hier meine Frage, normalerweise würde ich eine Wohnung über die Sozialleistungen bezahlt bekommen. Jetzt habe ich aber 1/3 vom Haus von meinem Vater in Kroatien geerbt und 1/3 eines Grundstücks auch in Kroatien. Habe ich hier noch ein Recht eine Wohnung in Deutschland zu mieten? Wie gesagt, ich besitze kein Geld, sondern nur Grund und meine Rente beläuft sich auf knapp 500€. Würde ich die Wohnung von den Sozialleistungen bezahlt bekommen? PS. meiner Mutter und meiner Schwester gehören der Rest des Hauses und sie wollen es nicht verkaufen und nicht vermieten. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Der Frührentner

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frührentner,

wie von Siehe hier bereits richtig ausgeführt, ist dies keine Frage zur Rentenversicherung, sondern nach Grundsicherungsleistungen nach dem SGB 12 oder dem SGB 2. Inwieweit nicht verwertbares Immobilieneigentum bei diesen Leistungen zu berücksichtigen ist, kann hier nicht geklärt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

Siehe hieram 08.02.2021 | 12:39
Hallo Frührentner, dies ist eine Frage, die Sie an den Sozialleistungsträger stellen müssen, von dem Sie Ihre Miete bezahlt haben wollen. Die Rentenversicherung (wenn es eine Rente aus Deutschland ist ?), bezahlt die Rente weiter, auch wenn Sie wieder in Deutschland wohnen. Ob die für die Miete reicht, ist der DRV aber 'egal', dafür ist die Rentenversicherung nicht zuständig. Aber warum sollte überhaupt jemand in Deutschland für Sie eine Wohnung auf Kosten der Allgemeinheit bezahlen, wenn Sie in Kroatien Grund und Boden besitzen? Verkaufen Sie diese Anteile, dann können Sie hier auch die Miete bezahlen. So jedenfalls wird es vermutlich auch ein Jobcenter/Amt für Grundsicherung/Amt für Sozialhilfe sehen. Ob Ihre Geschwister damit einverstanden sind oder nicht, hat ja damit nichts zu tun, dass Sie letztendlich vermögend sind. Es hält Sie keiner davon ab, wieder nach Deutschland zu kommen, aber dann müssen Sie wohl Ihre Miete selbst bezahlen. Falls Sie umziehen, vergessen Sie nicht der Rentenversicherung Ihre neue gültige Anschrift mitzuteilen (siehe Mitwirkungspflicht im Rentenbescheid). Alles Gute!
Deutsche Rentenversicherung
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