Hallo Frührentner,
wie von Siehe hier bereits richtig ausgeführt, ist dies keine Frage zur Rentenversicherung, sondern nach Grundsicherungsleistungen nach dem SGB 12 oder dem SGB 2. Inwieweit nicht verwertbares Immobilieneigentum bei diesen Leistungen zu berücksichtigen ist, kann hier nicht geklärt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung